Jahresrückblick ins 16. Jhd. oder vom Vorteil „untadelhaffte Register der Schulden zu haben“ Teil 1/2

Diesmal reicht der Blick zur Jahreswende etwas weiter in die Vergangenheit zurück. Wir schreiben das Jahr 1600. Im gleichen Jahr erscheint in neuer Auflage das Monumentalwerk „Arithmetica oder Rechenbuch“. Das Buch enthält „neben einer dienlichen Anleitung zum ordentlichen Buchhalten“ auch eine eigentliche Einführung in die wichtigsten Formen des kaufmännischen Rechnens. „Gestellet und zusammen gerichtet“ wurde das Werk durch einen gewissen Anthonium Schultzen. Er hatte das „Büchlein new revidiret“, so dass der Inhalt „auch ohn Mündlichen unterricht erlernet werden kann.“ Selbststudium. Wer hat’s erfunden?

Das einmalig erhaltene Werk aus alten Bücherbeständen lässt sich seit kurzem auf der Plattform www.e-rara.ch einsehen. Die Plattform veröffentlicht digitalisierte alte Drucke aus Schweizer Bibliotheken. Die Texte sind beim Lesen zwar gewöhnungsbedürftig, doch das Buch ist eine eigentliche Schatztruhe.

Lernen von den besten Praktikern

Eine erste Auflage von „Arithmetica“ geht auf das Jahr 1584 zurück. In der Ausgabe von 1600 ist der Buchführung ein eigenes Kapitel gewidmet, wobei es Schultzen geschickt versteht, Fachleute mit einzubeziehen. So greift der Autor auf die Expertise des Buchhalters Johann Neudörffer, Rechenmeister zu Nürnberg zurück, wie es im Buch auf Seite 535 heisst. Neudörffer war offenbar Rechenführer eines Handelsgeschäfts. Die Kunstfertigkeit des Rechenmeisters muss Schultzen derart beeindruckt haben, dass er die Buchhaltung von Neuförffer als hervorragendes Beispiel in sein Werk aufnahm. Sich bilden heisst, von den Besten lernen. Anzunehmen ist aber auch, dass die Geschäftsfälle zu Lernzwecken erfunden sein könnten. Genaueres wissen wir nicht.

Buchhaltung als Dokument mit Rechtswirkung

Buchhaltung ist gemäss Schultzen die Basis für erfolgreiches Geschäften. Dabei unterlässt es der Autor nicht, künftige Geschäftsleute auf die Vorteile einer tadellosen Buchführung aufmerksam zu machen (Seite 13). Denn „untadelhaffte Register der Schulden zu haben“, lassen sich „zu rechtmessiger beweisung gebrauchen“. Und: „Es soll ein Richter denen desto statlicher glauben zu geben ursach haben“. Wer also eine Buchhaltung vorweisen kann, hat vor dem Richter schon mal bessere Karten.

„Buchhalten ist nichts anders, dann ein künftliche verzeichnus oder beschreibung der Kauffmanshendel und anderer verwaltung“, wie uns der Autor belehrt (S. 536). Und man staunt über die bereits ausgeklügelte Art der Buchführung in jener Zeit. Denn zur Buchführung „pfleget man zu den wichtigen handlungen drei Bücher zu nehmen, nemlich Journal, Kaps oder Gütter Buch und Schuldbuch“.

 

PwC-Crime Survey 2011: Cybercrime als neue Herausforderung für Unternehmen

Im vergangenen Jahr stellten 18 Prozent der Schweizer Unternehmen mindestens einen Fall von Wirtschaftskriminalität fest. Meistens handelte es sich dabei um Fälle von Vermögensveruntreuung, während neu Cybercrime das zweithäufigste Wirtschaftsdelikt in der Schweiz ist. Dieser Befund widerspiegelt sich im wahrgenommenen Ausmass der Bedrohung durch Cybercrime. 52 Prozent der Befragten betrachten das Risiko von Cybercrime als gestiegen. Zu diesen Ergebnissen kommt die neueste Studie „Global Economic Crime Survey 2011 – Swiss Edition“ des Beratungsunternehmens PwC. Für die Studie befragt wurden 140 Schweizer Unternehmen.

Vermögensveruntreuung am häufigsten

Gegenüber 2009 ist der Anteil von Firmen, die in den vergangenen zwölf Monaten mindestens einen Deliktfall verzeichneten, jedoch nur geringfügig gestiegen – von 17 auf 18 Prozent. Häufigste Deliktart bleibt die Vermögensveruntreuung, die bei 80 Prozent der von Wirtschaftskriminalität betroffenen Unternehmen festgestellt wurde, wie PwC in der Medienmitteilung schreibt. „Aufgrund der turbulenten wirtschaftlichen Entwicklungen in jüngster Vergangenheit und unserer Marktwahrnehmung hatten wir einen stärkeren Anstieg erwartet“, sagt Gianfranco Mautone, Leiter Forensic Services bei PwC Schweiz. Den Anstieg um 16 Prozent gegenüber 2009 schreibt Gianfranco Mautone der Tatsache zu, dass Vermögensveruntreuung ein einfach zu verübendes Delikt und zudem unabhängig von der Hierarchiestufe des Täters ist, so PwC weiter.

Cybercrime boomt

Cybercrime sei neu die am zweithäufigsten begangene Deliktart, noch vor Spionage und Geldwäscherei, die sich mit je 12 Prozent Nennungen Platz 3 teilen. 20 Prozent der Befragten waren laut PwC schon Opfer von Cybercrime. In der Studie von 2009 war Cybercrime noch nicht einmal eine  eigenständige Kategorie. Als Cybercrime bezeichnet die Studie Delikte, die mittels Computer und Internet verübt werden.

Reaktives Verhalten gegenüber Cybercrime

54 Prozent der Befragten nähmen Cybercrime primär als Gefahr von aussen wahr. Von der Hälfte der Befragten werde die Quelle dieser Bedrohung sowohl im In- als auch im Ausland vermutet. Die gefürchtetsten Auswirkungen von Cybercrime sind Rufschädigung (39 Prozent) und Datendiebstahl bzw. -verlust (38 Prozent), wie es in der Mitteilung zur Studie weiter heisst. Ein Grossteil der Unternehmen sei unzureichend auf Cybercrime vorbereitet und der Umgang mit Cybercrime eher reaktiv als initiativ. 52 Prozent der Befragten geben an, erst dann Hilfe bei einem externen Spezialisten zu holen, wenn sich bereits ein Vorfall von Cybercrime ereignet hat, wie es weiter heisst.

Mehr externe als interne Täter – und mehr bei übrigen Angestellten

Wie schon 2009 sei die Finanzbranche am stärksten von Wirtschaftskriminalität betroffen, denn 44 Prozent der entdeckten Fälle in der Schweiz entfallen auf diesen Sektor. 52 Prozent der erfassten Delikte gehen auf das Konto von externen Tätern, bei 40 Prozent der Fälle handelt es sich um Delinquenten aus den eigenen Reihen, wie PwC schreibt.

Bei den internen Tätern fällt im Vergleich mit den Zahlen von 2009 vor allem eine Verschiebung ins Auge, wie Ivo Hoppler, Partner Forensic Services & Corporate Resilience bei PwC Schweiz, ausführt: „Der Anteil von Tätern aus dem Senior Management ist bei 20 Prozent stabil geblieben. Weniger Täter sind im mittleren Management zu finden – der Anteil sank von 50 auf 10 Prozent -, während sich bei den übrigen Angestellten der Anteil mehr als verdoppelt hat – von 30 auf 70 Prozent.

Nach wie vor bestehe allerdings Grund zur Annahme, dass eine grosse Zahl von Wirtschaftsdelikten unentdeckt bleibe. Budgetkürzungen in den verschiedensten Unternehmensbereichen tragen mit dazu bei, dass die Delikterkennung bzw. -vorbeugung in vielerlei Hinseicht suboptimal bleibt, wie es in der Medienmitteilung weiter heisst.

Quelle: PwC. Global Economic Crime Survey 2011 – Swiss Edition, Seite 20.
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Abnahme von Erträgen der Mehrwertsteuer um 1.5 Prozent im 2009

Die Wirtschaftskrise hat 2009 voll auf die Steuereinnahmen des Bundes durchgeschlagen. Die Nettosteuerforderungen aus der Mehrwertsteuer betrugen 2009 insgesamt 20.1 Milliarden Franken. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Rückgang von 1.5 Prozent, wie aus einer Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und des Bundesamts für Statistik (BfS) hervorgeht. Der steuerbare Umsatz sank 2009 um 4.9 Prozent auf 783.6 Milliarden Franken. Die Nettosteuerforderungen hängen mit dem Verlauf des steuerbaren Umsatzes zusammen.

Steuerpflichtige Unternehmen haben 2009 einen Gesamtumsatz von 2886.2 Milliarden Franken gemeldet, wobei sich dieser auf den steuerbaren (783.6 Mrd. CHF) und den nicht steuerbaren Umsatz (2102.6 Mrd. CHF) aufteilt. Zum nicht steuerbaren Umsatz zählen insbesondere der Export von Gütern und Dienstleistungen sowie der von der Steuer ausgenommene Umsatz (z.B. Umsätze im Zusammenhang mit Unterricht und Ausbildung, Kultur, Sport, Gesundheit und Fürsorge). Der Gesamtumsatz sank gegenüber dem Vorjahr um 18.2 Prozent, wobei der nicht steuerbare Umsatz gegenüber 2008 um 22.3 Prozent schrumpfte und der steuerbare um 4.9 Prozent, wie die ESTV in der Mitteilung schreibt.

Die Mehrwertsteuer wird von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) erhoben. Für die Steuerpflichtigen ergab sich auf Grundlage des steuerbaren Umsatzes 2009 eine Bruttosteuer von rund 59.3 Milliarden Franken, wie es in der Medienmitteilung heisst. Bei einer Vorsteuer von knapp 49.4 Milliarden Franken resultiere ein Saldo von 9.9 Milliarden Franken. Unter Berücksichtigung der von EZV erhobenen Mehrwertsteuer von knapp 10.2 Milliarden Franken belaufe sich die Nettosteuerforderung auf insgesamt 20.1 Milliarden Franken, wie es in der Mitteilung weiter heisst.

Die vollständige Statistik der ESTV zu den Erträgen der Mehrwertsteuer 2009 finden Sie auch unter folgendem Link.

Rechnungslegungsrecht trotz Differenzen bei den eidgenössischen Räten auf Zielkurs

Die Revision des Rechnungslegungsrechts befindet sich in einer entscheidenden Phase der Differenzbereinigung. In der kommenden Wintersession sollten sich National- und Ständerat voraussichtlich über einige wenige strittige Punkte einigen, wobei die Räte erstmals in neuer Zusammensetzung tagen. Der Nationalrat wird am nächsten Mittwoch über das Aktien- und Rechnungslegungsrecht debattieren, der Ständerat am folgenden Montag. Differenzen bestehen nach wie vor in folgenden Bereichen:

  • Bewertung von Verbindlichkeiten (Nennwert oder Ausgabebetrag)
  • Inhalt des Lageberichts (mit oder ohne Aufschluss über die Zukunftsaussichten)
  • Grösse der Minderheit, die einen erweiterten Geschäftsbericht verlangen kann (10% oder 20%)
  • Instanz, die anerkannte Rechnungslegungsstandards festlegt (Bundesrat oder Börse)

Bezüglich der Pflicht zur Anwendung eines anerkannten Regelwerks bei der Erstellung einer Konzernrechnung spricht sich der Ständerat für einen Kompromiss aus.

Einigung bei der Konzernrechnung in Sicht
Publikumsgesellschaften, grosse Genossenschaften sowie grosse Stiftungen müssen eine Konzernrechnung nach anerkannten Rechnungslegungsstandards erstellen. Die übrigen Unternehmen müssen bei der Konsolidierung lediglich die Grundsätze der ordnungsmässigen Rechnungslegung anwenden (heutige Regelung im Aktienrecht). Qualifizierte Minderheiten können jedoch eine Konzernrechnung nach anerkannten Standards verlangen.

Wo sich die Räte bereits geeinigt haben
Im Rahmen des Verfahrens zur Differenzbereinigung haben sich die Räte bereits über einige Punkte des Aktien- und Rechnungslegungsrechts geeinigt. Der Ständerat hat sich in der Herbstsession in verschiedenen Punkten der Argumentation des Nationalrats angeschlossen. Laut Beschluss der Räte muss die Rechnungslegung vorsichtig sein.

Der zweite Punkt, in dem der Ständerat auf den Vorschlag des Nationalrats einschwenkte, betrifft die Aktiven. Laut Einigung ist es erlaubt, Aktiven mit einem „beobachtbarem Marktpreis in einem aktiven Markt“ am Bilanzstichtag zum Kurs- oder Marktpreis zu bewerten, selbst wenn dieser den ursprünglichen Anschaffungswert übersteigt.

Drittens können Vereine, Stiftungen und Genossenschaften die Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung an ein kontrolliertes Unternehmen übertragen.

Quelle: Newsletter PwC

Session im Nationalrat:
http://www.parlament.ch/sites/doc/Sessionen/2011%20IV/1-Sessionsprogramm%202011-11-18%20N%20DFI.pdf

Session im Ständerat:
http://www.parlament.ch/d/sessionen/sessionsvorschau/Documents/vorschau-ws-2011-sr.pdf

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Eine Übersicht und ausgewählte Schwerpunkte zum neuen Rechnungslegungsrecht finden Sie zudem in der AKAD Business Lerneinheit „Management Accounting – Das neue Rechnungslegungsrecht (nRLR) 1/1“. 1. Auflage 2012. Für weitere Informationen und die Bestellung klicken Sie hier.

Höhere Schwellenwerte bei der Revision als möglicher Stolperstein

Bei der Deregulierung der Revision prescht die Schweiz durch die Einführung höherer Schwellenwerte vor. Doch die gesetzlichen Anpassungen, die das Parlament in der Frühjahrssession beschlossen hat, stossen bei Experten und bei der Revisionsaufsichtsbehörde auf einige Skepsis. „Die Auswirkungen des neuen Revisionsgesetzes sind erst im Frühjahr 2013 zu sehen, wenn die höheren Schwellenwerte für das Geschäftsjahr 2012 Geltung haben“, sagt Reto Sanwald, Leiter Recht und Internationales bei der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB). Neu muss eine Gesellschaft eine ordentliche Revision durchführen, wenn in zwei Jahren in Folge zwei der drei Schwellenwerte überschritten werden, nämlich Bilanzsumme von 20 Millionen Franken, Umsatz 40 Millionen und 250 Vollzeitstellen. Bisher galten als Schwellenwerte 10 (Bilanzsumme) und 20 (Umsatz) Millionen Franken sowie 50 Vollzeitstellen. Das revidierte Gesetz tritt per 1. Januar 2012 in Kraft.

Kontrollfunktion von anderer Seite

Neben dem quantitativen Effekt gebe es noch einen qualitativen. Es gehe um die Frage, ob durch die Deregulierung der Revision ein volkswirtschaftlicher Schaden entstehe oder nicht. „Denn die Revision hat auch eine wichtige präventive Wirkung“, so Sanwald weiter. Die zentrale Frage sei, wie man die KMU-Prüfer entlasten könne, ihnen aber gleichwohl die Möglichkeit zu geben, eine aussagekräftige Prüfung durchzuführen. Zudem müsse sich noch zeigen, inwieweit der Markt in die Bresche springen könne. Die Übernahme einer Kontrollfunktion könne auch noch von Steuerämtern ausgehen, oder von Banken, welche für die Kreditvergabe eine ordentliche Revision verlangten.

Komplexeres Wirtschaftsumfeld erfordert gebührende Revision – Schweiz allein auf weiter Flur

Sanwald sieht zudem bei Rechnungslegung und Revision zwei gegenläufige Entwicklungen. Einerseits würden insbesondere die internationalen Regelwerke immer detaillierter und komplizierter, was eine Folge sei von komplexeren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Andererseits werde gerade bei der Revision dereguliert, was widersprüchlich sei. Denn einer komplexeren Umwelt und einer anspruchsvolleren Rechnungslegung müsse die Revision gebührend Rechnung tragen. Europaweit hat bisher erst Liechtenstein eine ähnliche Deregulierung wie die Schweiz vollzogen. Im Bezug auf die Deregulierung der Revision sei die Schweiz eine Art Experimentierfeld, so Sanwald weiter.

Druck auf Unternehmen für ordentliche Revision bleibt bestehen

Als Grund für die Anpassung der Schwellenwerte nach oben wird die administrative Entlastung der kleinen und mittleren Unternehmen angeführt. Allerdings liessen sich schon jetzt ein grosser Teil der Unternehmen freiwillig ordentlich revidieren. Zum einen weil etwa eine Schweizer Gesellschaft Teil eines internationalen Konzerns mit Sitz in Deutschland oder Frankreich ist, denn in diesen Ländern kennt man die eingeschränkte Revision nicht. Zum andern besteht der Verwaltungsrat aus Gründen der Organhaftung auf einer ordentlichen Revision.

Ähnlich sieht dies auch Peter Forstmoser, emeritierter Professor der Universität Zürich mit Spezialgebiet Handels- und Kapitalmarktrecht. „Auch wenn nun die allermeisten Unternehmen die eingeschränkte Revision wählen können, dürften etliche wegen des Drucks von verschiedenen Seiten nolens volens auf diese Erleichterung verzichten. Der Druck komme von Banken und anderen Geldgebern, von aussen stehenden Verwaltungsratsmitgliedern oder Minderheitsaktionären. „Was die Anforderungen betrifft ist die „eingeschränkte“ Revision damit eigentlich zu einer ordentlichen geworden“, sagt Forstmoser.

Forstmoser kritisch im Bezug auf „Opting out“

Grundsätzlich sei es richtig, dass die Schwellenwerte angehoben worden seien, so dass wohl 95 Prozent (oder mehr) der Unternehmen von den „Erleichterungen“ einer eingeschränkten Revision profitieren könnten. Peter Forstmoser hält die Abstufung zwischen ordentlicher und eingeschränkter Revision, wie sie Anfang 2008 eingeführt worden sei, zweifellos für richtig. Allerdings hätten die Revisionsgesellschaften in der Praxis nicht zuletzt im Hinblick auf die hohen Verantwortlichkeitsrisiken die Anforderungen an die eingeschränkte Revision ebenso hoch angesetzt wie vor einigen Jahren jene an die allgemeine Revision.

Dilemma des Verzichts

Kritisch sieht Forstmoser jedoch die Möglichkeit des opting out. Darunter versteht man die Möglichkeit, ganz auf eine Revisionsstelle zu verzichten. Jedenfalls scheine es richtig, in dieser Hinsicht die Schwelle nicht höher zu legen, so Forstmoser weiter. Gemäss Reto Sanwald besteht die Gefahr, dass die Falschen verzichten. „Fakt ist heute, dass ein guter Teil von den 56 Prozent der Unternehmen, die auf eine Revision verzichtet haben, eigentlich eine solche nötig hätten“, bringt Sanwald die Bedenken auf den Punkt.

Quelle: Eidg. Amt für das Handelsregister
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In der Statistik sind keine Stiftungen erfasst, die grundsätzlich ebenfalls der Revisionspflicht unterliegen.

Gewerkschaften betonen bei Euro-Wechselkurs Signalwirkung des Mindestkurses

Der starke Franken bleibt für die Schweiz ein Dauerthema und die Massnahmen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) sind Gegenstand von Diskussionen. Zwar begrüssen auch Fachkreise die Interventionen der SNB. Doch über die Höhe des Mindestkurses, den die SNB verteidigen soll, gehen die Meinungen auseinander. Insbesondere Arbeitnehmerorganisationen setzen sich für eine höhere Marke des Mindestkurses ein. Peter Lauener vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) hat accountingundcontrolling einige Fragen beantwortet.

Arbeitnehmerorganisationen, insbesondere die Gewerkschaft Unia, haben an einer Medienkonferenz vom 18. Oktober einen festen Euro-Wechselkurs von mindestens 1.40 Franken gefordert. Wie leiten Sie diesen Mindestkurs ab?

Peter Lauener: Der Franken ist mit etwas über 1.20 Fr./Euro nach wie vor extrem überbewertet. Das zeigt sich bei einem Vergleich mit Deutschland. Deutschland ist nicht nur der grösste Abnehmer von Schweizer Produkten und der wichtigste Herkunftsort der Schweizer Feriengäste, sondern auch der Standort der bedeutendsten Konkurrenten der Schweizer Maschinen-, Metall- und Elektroindustrie (sog. MEM-Industrie). Gegenüber Deutschland war der Franken Ende 2009 bei einem Kurs von 1.50 Fr./Euro im historischen Vergleich fair bewertet. Seither war die Teuerung in Deutschland etwas stärker, womit der faire Kurs nun etwas darunter liegen dürfte. Auch mit 1.40 wäre der Franken immer noch überbewertet. 1.40 dürfte für zahlreiche Firmen aber ohne Stellenabbau tragbar sein.

Die Gewerkschaften sprechen im Zusammenhang mit dem starken Franken von „spekulativer Überbewertung“. Doch spielt beim Schweizer Franken nicht auch dessen Funktion als „Safe Heaven“ eine Rolle, insbesondere vor dem Hintergrund der Turbulenzen im Euroraum?

Der Franken hat sich dann aufgewertet, als die Nationalbank kommunizierte, dass sie nur noch übermässige Aufwertungen, nicht mehr alle Aufwertungen bekämpfen würde. Dieses Signal hat die Aufwertungsbewegung verstärkt.

Ist ein Mindestkurs von 1.40 Franken überhaupt realistisch und was wäre die volkswirtschaftliche Konsequenz eines solchen Niveaus der Währung?

Mit 1.40 ist der Franken immer noch überbewertet. Doch dieser Kurs würde für die Schweizer Wirtschaft gegenüber 1.20 eine deutliche Entlastung bedeuten. Damit könnten Arbeitsplätze erhalten und Löhne gesichert werden.

Die Schweizerische Nationalbank hat schon hohe Europositionen aufgebaut. Muss die SNB zur Schwächung des Frankens Ihrer Ansicht nach weiter auf diese Karte setzen oder sehen Sie andere Massnahmen, welche die Nationalbank noch ergreifen könnte?

Bevor die Nationalbank eine explizite Untergrenze eingeführt hat, hat sie viele Euro gekauft bzw. Franken verkauft, und die Abwertung zu stoppen versucht. Die explizite Untergrenze hat hingegen ermöglicht, ein Kursniveau durchzusetzen, ohne dass umfangreiche Eurokäufe notwendig waren. Darum ist es gegenwärtig wichtig, explizite Kursziele zu verfolgen. Solange die Zinsen im Euroraum höher sind als in der Schweiz und die Nationalbank glaubwürdig ist, dürfte sie Kursziele verteidigen können, ohne gross Franken zu verkaufen. Für den Fall, dass eine extreme Flucht in den Franken stattfindet, müssten ergänzend zum Kursziel administrative Massnahmen eingeführt werden (Kapitalverkehrskontrollen u.a.).

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Wir danken für das Interview.

Interviewpartner:
Peter Lauener ist Leiter der Kommunikation beim  Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB).

Hans Geiger äussert sich staatskritisch zu den Interventionen der Nationalbank

Die Interventionen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) gegen den starken Franken sind politisch breit abgestützt mit einer weitgehenden Zustimmung aus Fachkreisen. Hans Geiger (www.hansgeiger.ch), emeritierter Professor für Banking and Finance der Universität Zürich, beantwortet zum Vorgehen der SNB einige Fragen.

Sie haben die Intervention der Schweizerischen Nationalbank gegen die Frankenstärke teilweise kritisiert und einen pointierten Vergleich gewagt. Ein solcher Eingriff der SNB beim Währungspaar Franken/Euro sei in etwa, wie wenn man eine Tasse Wasser in den Zürichsee kippen würde. Doch offenbar kann sich der von der SNB anvisierte Mindestkurs halten. Warum sind Sie falsch gelegen?

Hans Geiger: Leider ist es nicht so, dass die SNB den minimalen Eurokurs „bisher“ oder „mit 99 Prozent Wahrscheinlichkeit“ verteidigen können muss. Sie muss das in 100,00 Prozent der Fälle tun können. Wenn die Märkte den Glauben an den Euro je verlieren sollten, dann hat die SNB halt wirklich nicht mehr als eine Tasse Wasser im Schrank.

Das durchschnittliche tägliche Volumen an den Devisenmärkten beträgt 4‘000 Milliarden Dollar. Davon betreffen 260 Milliarden Dollar Transaktionen in Schweizerfranken (Zahlen für April 2010). An Spitzentagen – in Zeiten hoher Spekulationswellen – beträgt das Volumen das Mehrfache dieser Zahlen. Die SNB hat im Frühling 2010 während einiger Monate rund 150 Mrd. Franken für Stützungskäufe für den Euro ausgegeben, trotzdem ist der Kurs um 20 Rappen oder rund 15 Prozent gefallen.

Die Bilanz der Nationalbank ist heute schon extrem gross und ebenso verletzlich. Die Bilanzsumme Ende September 2011 beträgt 385 Mrd. Franken. Das sind 70 Prozent des Bruttoinlandproduktes der Schweiz. Kaum eine andere wichtige Zentralbankbilanz ist auch nur annähernd so exponiert. Dass die SNB „unbeschränkt Devisen kaufen“ kann (Communiqué vom 6. September 2011), glaube ich nicht. Vor allem glaube ich nicht, dass „die Spekulanten“ oder „der Markt“ das glauben. Es gibt zum neuesten „umfassenden Eurorettungspaket“ kaum einen Experten, der damit die Probleme des Euro als längerfristig gelöst betrachtet. Die Wahrscheinlichkeit grober Turbulenzen beim Euro bleibt leider hoch.

Welche währungspolitischen Alternativen hätte die Schweiz in der Situation mit dem starken Franken denn gehabt?

Es gibt nicht für alle Probleme eine Lösung. Vor allem nicht immer eine staatliche Lösung. In der Schweiz leiden gewisse Exportunternehmen, ihre inländischen Zulieferanten und der Tourismus unter einem schwachen Euro- (und Dollar-) Kurs. Diese Unternehmen müssen längerfristig ihre Währungsprobleme selbst lösen. Und sie haben das angesichts der Euro- und Dollarschwächen der letzten Monate viel besser gemacht, als das irgendein Experte gedacht und vorausgesagt hat. Die Exporte stiegen trotz des starken Frankens deutlich. Lassen wir die Firmen ihre Probleme weiterhin selbst lösen. Die Firmen brauchen nicht „währungspolitische Aktionen der Schweiz“, sondern hervorragende Rahmenbedingungen. Daran sollen die Landesregierung und die Kantone arbeiten.

Verschieden Kreise fordern inzwischen eine Erhöhung des Mindestkurses. Welche möglichen Risiken sind mit einer solchen Erhöhung verbunden?

Diese Kreise – nennen wir sie die Etatisten – glauben an die unbeschränkte Macht und Machbarkeit des Staates. Ein Blick auf die Ratlosigkeit der Regierungen Europas in der Krise zeigt, dass ihre Macht klein ist und kleiner wird. Die Regierungen werden mehr und mehr „von den Märkten“ getrieben. Wir hatten doch dieses Jahr schon drei „umfassende Rettungspakete“ für den Euro. Die „Rettung“ ist so fern wie eh und je. Das nächste „umfassende Rettungspaket“ ist wohl bald unterwegs.

Zur Wünschbarkeit des „durch die SNB garantierten“ Euromindestkurses: Die Erhöhung des Mindestkurses ist eine durch und durch schlechte Idee. Im Gegenteil, die SNB muss hoffen, dass sich der Eurokurs am Markt in nächster Zeit auf 1,30 erhöht. Dann könnte sie sagen, es bräuchte den Mindestkurs nicht mehr. Verlöre die SNB auch nur einen einzigen Kampf um den Mindestkurs, dann wäre ihre Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit zerstört. Je höher der garantierte Mindestkurs, desto höher ist dieses Risiko. Die SNB muss ihre Kapitalbasis  stärken und die Risiken und die Bilanzsumme reduzieren. Nur so kann sie ihre Unabhängigkeit bewahren und verbessern.

Wenn die SNB auch nur den garantierten Eurokurs von 1,20 Franken lange Zeit beibehält oder beibehalten muss, dann ist ihre unabhängige Geldpolitik im Dienste der Preisstabilität  Geschichte. Im Euroraum (und in den USA) ist eine zukünftige starke Inflation so sicher wie das Amen in der Kirche. Nicht nur, weil die Politik dies nicht verhindern kann, sondern auch, weil sie es nicht verhindern will. Seit Jahrhunderten haben verschuldete Staaten ihre Schuldenprobleme durch Inflation gelöst. Der gesetzliche Auftrag der SNB lautet  aber „Sie gewährleistet die Preisstabilität“. Ohne Wenn und Aber.

Ein starker Franken hat für die Schweiz viele schwerwiegende Nachteile. Andererseits soll es auch Gewinner geben. Wer könnte allenfalls von einem starken Franken profitieren?

Ein starker Franken hat Vor- und Nachteile. Das ist eigentlich bei allen Preisen der Fall. Aber die Profiteure melden sich nicht zum Wort, die Leidtragenden umso mehr.

Beim schwachen Euro überwiegen die Vorteile für die Schweiz. Wir importierten 2010 für 142 Milliarden Franken Güter aus der EU, und diese werden entsprechend billiger. Das Exportvolumen in die EU betrug nur knapp 120 Milliarden Franken. Damit profitieren zuallererst die Konsumenten von billigeren Preisen. Dann Importeure und die Unternehmen, die für den schweizerischen Markt produziert und im Euro- und Dollarraum einkaufen. Ausgeprägt ist der Vorteil bei der importierten Energie, insbesondere bei Erdöl- und Erdgasprodukten und bei anderen Rohstoffen. Die Inflation beträgt in der Schweiz seit Ende 2010 nur 0,6 Prozent, im Euroraum 2,6 Prozent, in den USA 3,0 Prozent, in Grossbritannien 4,3 Prozent. Bei diesen Verhältnissen muss der Frankenkurs steigen. Infolge des starken Frankens sind zudem die Zinsen so tief wie schon seit Jahrzehnten nicht mehr. Davon profitieren die Hauseigentümer und die Mieter und generell alle Schuldner. Die Leidtragenden sind hier die Gläubiger, an erster Stelle die Pensionskassen und die Sparer. Diese beklagen sich aber erstaunlicherweise nicht.

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Wir danken Ihnen für die Beantwortung der Fragen.

Interviewpartner:
Hans Geiger, emeritierter Professor für Banking and Finance der Universität Zürich.
Für weitere Themen rund um Banken, Finanzen und Politik besuchen Sie bitte seine Webseite: http://www.hansgeiger.ch/

Nervosität bei Steuerpflichtigen wegen Volksinitiative zu neuer Erbschaftssteuer

Noch sind erst rund 30’000 Unterschriften gesammelt und der Ausgang der Abstimmung ist nicht abschätzbar, doch macht sich in den letzten Monaten dieses Jahres bei vermögenden Steuerpflichtigen Nervosität breit. Grund dafür ist die Volksinitiative „Millionenerbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“, die seit dem 16. August läuft. Das Volksbegehren sieht die Einführung einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer von 20 Prozent vor, wobei die Erbschaftssteuer auf den Nachlass von natürlichen Personen erhoben wird. Und: Zum Nachlass hinzugerechnet werden bei einer Einführung des neuen Gesetzesartikels rückwirkend auch Schenkungen, die ab dem Januar 2012 getätigt wurden.

Schenkungen noch 2011 vornehmen

Falls die Initiative bereits 2013 zur Abstimmung gelangt und unter der Annahme einer Zustimmung durch das Volk, könnten die gesetzlichen Bestimmungen voraussichtlich schon per Anfang 2015 rechtskräftig werden, denn die Bestimmung treten zwei Jahre nach Annahme einer Initiative jeweils am 1. Januar in Kraft. Deshalb empfehlen Steuerspezialisten, geplante Schenkungen an Nachkommen sicherheitshalber noch im Jahr 2011 vorzunehmen. Je nach Reaktion von Bundesrat und Parlament auf die Initiative (Unterstützung der Initiative oder Präsentation eines Gegenvorschlags) kann die Abstimmung frühestens zwischen 2013 und 2015 erfolgen.

Freibetrag von 2 Millionen Franken

Laut Volksinitiative nicht besteuert wird ein Freibetrag von 2 Millionen Franken auf die Summe des Nachlasses und aller steuerpflichtigen Schenkungen. Massgebend für die Berechnung der Steuer ist der Verkehrswert der Aktiven und Passiven. Bei Immobilien kann die Grenze von 2 Millionen Franken jedoch  bald einmal erreicht werden, so dass eine Steuer fällig wird.

Ebenso nicht besteuert werden Zuwendungen von Teilen der Nachlasse und Schenkungen an Ehepartner oder registrierte Partner oder an von der Steuer befreiten juristischen Person. Keiner Besteuerung unterliegen insbesondere auch Geschenke bis zu einer Summe von 20’000 Franken.

Spezielle Behandlung der Unternehmen vorgesehen

„Besondere Ermässigungen“ gelten gemäss Initiativetext für die Besteuerung, wenn Unternehmen oder landwirtschaftliche Betriebe zum Nachlass oder zum Schenkungssubstrat gehören und wenn die Erben oder die Beschenkten diese mindestens zehn Jahre weiterführen. Die Ausgestaltung dieser „Ermässigungen“ wird laut Kampagnenleiter Joel Blunier erst in der Ausführungsgesetzgebung nach Annahme der Initiative konkretisiert. Im Vorfeld zur Lancierung der Initiative wurde diskutiert, bei einer Unternehmensnachfolge den Satz von 20 Prozent weiter zu reduzieren. Ebenso angedacht wurde bei Unternehmen eine Erhöhung der Freigrenze um 8 Millionen auf insgesamt 10 Millionen Franken.

Steuer in der Hoheit des Bundes

Der Bund kennt weder eine Erbschafts- noch eine Schenkungssteuer. Dagegen erheben fast alle Kantone (ausser Schwyz) eine Erbschaftssteuer. Ebenso gibt es bei den meisten Kantonen eine Schenkungssteuer. Die neue Steuer würde demnach als Bundessteuer konzipiert, während   Veranlagung und Einzug der Steuer durch die Kantone erfolgen. Bei Annahme der Verfassungsbestimmungen werden kantonale Erlasse zur Erbschafts- und Schenkungssteuer aufgehoben.

Diskussion im Parlament könnte Sache verzögern

Ob die Volksinitiative schon so rasch zur Abstimmung gelangt ist angesichts der brisanten Thematik mehr als fraglich. Wird nämlich einer Volksinitiative ein direkter und später ein indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt, so kann es mit den heutigen gesetzlichen Grundlagen 54 Monate dauern, bis das Parlament einen Schlussentscheid fällen muss. Weitere 10 Monate können verstreichen, bis die Vorlage bzw. die Vorlagen dem Volk unterbreitet werden, wie es in der Parlamentarischen Initiative der Nationalrätin Edith Graf-Litscher vom 17.6.2011 heisst.

 

Interview: Wicor wünscht sich schlankere Rechnungslegungsstandards

Für Unternehmen ist die Anwendung der Rechnungslegungsnormen gemäss IFRS zunehmend mit Mehraufwand verbunden. Dem Technologiekonzern WICOR zu schaffen machen insbesondere die vielen Änderungen von IFRS. Wo bei der Rechnungslegung das Unternehmen Handlungsbedarf sieht, zeigt Oliver Kopp, CFO bei der Wicor Holding AG.

Nach welchem Standard führt Wicor die Rechnungslegung durch?

Bei der WICOR-Gruppe mit Sitz in Rapperswil (WICOR = WEIDMANN International Corporation) ist schon seit Mitte der 1990er Jahre für die  Rechnungslegung die Vollversion von IFRS (International Financial Reporting Standards) massgebend.

Was sind die Hauptkriterien für die Wahl des verwendeten Standards (z.B. Erschliessung neuer Kapitalmärkte)?

Die WICOR-Gruppe als privat gehaltene, nicht börsenkotiertes Familienunternehmen führte vor rund 15 Jahre IFRS ein, weil dies zum damaligen Zeitpunkt ein sehr geeigneter Standard war für das Konzernreporting einer international tätigen Gruppe mit weltweit 25 Tochtergesellschaften (legal entities). Damals gab es fast keine bessere Alternative zu IFRS und v.a. war IFRS damals ein schlanker, sinnvoller und stabiler Standard. Obwohl WICOR als nicht börsenkotiertes Unternehmen keinen Zugang zu den Kapitalmärkten hat (und braucht) und damit rein bankenfinanziert ist, erfüllte IFRS unsere Bedürfnisse und Anforderungen an einen Accounting-Standard damals sehr gut (einfach, klar, verständlich, konstant, günstig).

Mittlerweile sind die Geschäftsberichte grösserer Unternehmen zu Büchern herangewachsen. Können Sie kurz erläutern, welches für ein multinationales Unternehmen wie Ihres bei der Rechnungslegung der aufwändigste Bereich ist?

Generell sehr aufwändig ist es, die permanenten Änderungen im IFRS intern (z.B. Accounting Manual und v.a. im Reporting) und im Geschäftsbericht (Anhang, Restatements etc.) nachzuvollziehen und abzubilden. Aufwändige Teilaspekte sind für uns der Standard IAS19 (Pension Plan) und die Handhabung der Ertragsrealisierung (POC-Darstellung) und der Impairment-Tests, aber auch  Finanzinstrumente und Finanzrisikomanagement sowie die latenten Steuern.

In den letzten Jahren sind die internationalen Standards ständig angepasst worden. Wie gehen Sie mit der zunehmenden Regeldichte um?

Die zunehmende Regelungsdichte erzeugt entsprechend in den Firmen auch einen Mehraufwand. Beispiele für diesen zusätzlichen Aufwand sind:

  • externe IFRS-Ausbildung
  • interne Schulungen
  • Anpassung Accounting Manual und Reporting Tool (z.T. auch ERP)
  • steigernde Kosten für Audits durch höhere Komplexität
  • umfangreichere Gutachten zu IAS 19
  • umfangreicherer  Geschäftsbericht
  • mehr externe Beratungsleistungen

Den Firmen bleibt nichts anders übrig, als die zunehmende Regelungsdichte aufgrund der permanenten IFRS-Anpassungen auch konstant nachvollziehen und zu versuchen, die neuen Regeln und den Einfluss auf die Abschlüsse der Geschäftsleitung und den Verwaltungsrat zu erklären und transparent aufzuzeigen. Dabei sind wir vermehrt auf externe Beratunsdienstleistungen (z.B. durch die Revisionsgesellschaft) angewiesen.

Sind die verwendeten Standards zweckmässig und wo sehen Sie allenfalls noch Handlungsbedarf?

Wie vermutlich aus meinen Antworten zu den vorangehenden Fragen ersichtlich, erachte ich heute die IFRS nicht mehr als einen zweckmässigen Standard für die Bedürfnisse einer Unternehmung wie die WICOR-Gruppe (als nicht börsenkotiertes Familienunternehmen ohne Zugang zum Kapitalmarkt).
Nach aussen nicht transparent sein zu müssen ist für uns ein Konkurrenzvorteil. Bereits haben einige international tätige Schweizer Firmen (z.B. Bossard, Gurit, Cham Paper, Kardex etc.) von IFRS weg zu einem anderen, bessere geeigneten Accountig-Standard gewechselt (z.B. Swiss GAAP FER), welcher ihren Anforderungen vollauf genügt, aber nicht die sich bei IFRS in den letzten Jahren herausgebildeten Nachteile hat. Zu diesen Nachteilen zählen die ständigen Änderungen und die damit einher gehende eingeschränkte Vergleichbarkeit mit Vorjahren. Nachteilig wirkt sich auch die angestrebte Konvergenz mit US-GAAP aus sowie die schwierige Verständlichkeit für Nicht-Finanzleute durch die ständig steigende Komplexität. Schwierig ist auch die Handhabung der geplanten Anpassungen (z.B. Leasing und IAS19), welche einen grossen Einfluss auf den Abschluss haben werden, hohe Kosten, Regelungs-Overkill und administrativer Mehraufwand verursachen, aber schliesslich dem Leser in der Analyse der Abschlüsse keinen Mehrnutzen bringen. Handlungsbedarf sehe ich vor allem in einem: Back to the roots. Dies ist aber bei IFRS natürlich nicht möglich.

Was steht in Sachen Rechnungslegung zuoberst auf Ihrer Wunschliste?

Wünschen würde ich mir, dass sich die Eigentümer und der Verwaltungsrat der WICOR-Gruppe in den kommenden Jahren nach sorgfältiger Abwägung aller Vor- und Nachteile für einen unseren Anforderungen und Bedürfnissen am besten geeigneten Rechnugslegungsstandard entscheiden werden. Dies können weiterhin die full-IFRS sein oder ein schlankerer, anderer Standard.

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Wir danken für die Beantwortung der Fragen.

Interviewpartner:
Oliver Kopp ist lic. oec. HSG und hat seinen Master 1986 an der HSG abgeschlossen. All seine Berufserfahrung hat er sich in verschiedenen Industriefirmen (z.B. Sulzer, Alstom, Von Roll, etc.) in der Schweiz und im Ausland (4 Jahre) geholt und ist seit 2006 als CFO bei der WICOR HOLDING AG verantwortlich für die finanzielle Führung der Gruppe.
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Neue Schwellenwerte für die Art der Revision per 1.1.2012 rechtskräftig

Nach Ablauf der Referendumsfrist treten per 1.Januar 2012 die in Art. 727 Abs. 1 Ziff. 2 OR definierten so genannten Schwellenwerte in Kraft. Als Schwellenwerte gelten neu eine Bilanzsumme von CHF 20 Mio., ein Umsatzerlös von CHF 40 Mio. bzw. der Bestand von 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt von den zuvor massgebenden CHF 10 Mio., CHF 20 Mio. bzw. 50 Stellen. Die Schwellenwerte bestimmen die Grenze zwischen einer eingeschränkte und einer ordentlichen Revision. Eine ordentliche Revision ist erforderlich, wenn zwei der drei Schwellenwerte (20-40-250) in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschritten werden. Massgebend ist jeweils die Situation am Bilanzstichtag.

Für den Abschluss 2011 gelten nach wie vor die Schwellenwerte „10-20-50“. Eine ordentliche Revision ist für die Jahresrechnung 2011 notwendig, wenn in den Jahren 2010 und 2011 zwei dieser Schwellenwerte überschritten wurden. Bei der Jahresrechnung 2012 ist erstmals aufgrund der neuen Schwellenwerte zu prüfen, ob eine eingeschränkte oder ordentliche Prüfung erfolgen soll. Entscheidend ist, dass in den Geschäftsjahren 2011 und 2012 zwei Referenzgrössen der neuen Schwellenwerte „20-40-250“ überschritten werden.

Quelle: Der Schweizer Treuhänder. Ausgabe 2011 ¦ 10
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