Nervosität bei Steuerpflichtigen wegen Volksinitiative zu neuer Erbschaftssteuer

Noch sind erst rund 30’000 Unterschriften gesammelt und der Ausgang der Abstimmung ist nicht abschätzbar, doch macht sich in den letzten Monaten dieses Jahres bei vermögenden Steuerpflichtigen Nervosität breit. Grund dafür ist die Volksinitiative „Millionenerbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“, die seit dem 16. August läuft. Das Volksbegehren sieht die Einführung einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer von 20 Prozent vor, wobei die Erbschaftssteuer auf den Nachlass von natürlichen Personen erhoben wird. Und: Zum Nachlass hinzugerechnet werden bei einer Einführung des neuen Gesetzesartikels rückwirkend auch Schenkungen, die ab dem Januar 2012 getätigt wurden.

Schenkungen noch 2011 vornehmen

Falls die Initiative bereits 2013 zur Abstimmung gelangt und unter der Annahme einer Zustimmung durch das Volk, könnten die gesetzlichen Bestimmungen voraussichtlich schon per Anfang 2015 rechtskräftig werden, denn die Bestimmung treten zwei Jahre nach Annahme einer Initiative jeweils am 1. Januar in Kraft. Deshalb empfehlen Steuerspezialisten, geplante Schenkungen an Nachkommen sicherheitshalber noch im Jahr 2011 vorzunehmen. Je nach Reaktion von Bundesrat und Parlament auf die Initiative (Unterstützung der Initiative oder Präsentation eines Gegenvorschlags) kann die Abstimmung frühestens zwischen 2013 und 2015 erfolgen.

Freibetrag von 2 Millionen Franken

Laut Volksinitiative nicht besteuert wird ein Freibetrag von 2 Millionen Franken auf die Summe des Nachlasses und aller steuerpflichtigen Schenkungen. Massgebend für die Berechnung der Steuer ist der Verkehrswert der Aktiven und Passiven. Bei Immobilien kann die Grenze von 2 Millionen Franken jedoch  bald einmal erreicht werden, so dass eine Steuer fällig wird.

Ebenso nicht besteuert werden Zuwendungen von Teilen der Nachlasse und Schenkungen an Ehepartner oder registrierte Partner oder an von der Steuer befreiten juristischen Person. Keiner Besteuerung unterliegen insbesondere auch Geschenke bis zu einer Summe von 20’000 Franken.

Spezielle Behandlung der Unternehmen vorgesehen

„Besondere Ermässigungen“ gelten gemäss Initiativetext für die Besteuerung, wenn Unternehmen oder landwirtschaftliche Betriebe zum Nachlass oder zum Schenkungssubstrat gehören und wenn die Erben oder die Beschenkten diese mindestens zehn Jahre weiterführen. Die Ausgestaltung dieser „Ermässigungen“ wird laut Kampagnenleiter Joel Blunier erst in der Ausführungsgesetzgebung nach Annahme der Initiative konkretisiert. Im Vorfeld zur Lancierung der Initiative wurde diskutiert, bei einer Unternehmensnachfolge den Satz von 20 Prozent weiter zu reduzieren. Ebenso angedacht wurde bei Unternehmen eine Erhöhung der Freigrenze um 8 Millionen auf insgesamt 10 Millionen Franken.

Steuer in der Hoheit des Bundes

Der Bund kennt weder eine Erbschafts- noch eine Schenkungssteuer. Dagegen erheben fast alle Kantone (ausser Schwyz) eine Erbschaftssteuer. Ebenso gibt es bei den meisten Kantonen eine Schenkungssteuer. Die neue Steuer würde demnach als Bundessteuer konzipiert, während   Veranlagung und Einzug der Steuer durch die Kantone erfolgen. Bei Annahme der Verfassungsbestimmungen werden kantonale Erlasse zur Erbschafts- und Schenkungssteuer aufgehoben.

Diskussion im Parlament könnte Sache verzögern

Ob die Volksinitiative schon so rasch zur Abstimmung gelangt ist angesichts der brisanten Thematik mehr als fraglich. Wird nämlich einer Volksinitiative ein direkter und später ein indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt, so kann es mit den heutigen gesetzlichen Grundlagen 54 Monate dauern, bis das Parlament einen Schlussentscheid fällen muss. Weitere 10 Monate können verstreichen, bis die Vorlage bzw. die Vorlagen dem Volk unterbreitet werden, wie es in der Parlamentarischen Initiative der Nationalrätin Edith Graf-Litscher vom 17.6.2011 heisst.

 

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