Rechnungslegungsrecht trotz Differenzen bei den eidgenössischen Räten auf Zielkurs

Die Revision des Rechnungslegungsrechts befindet sich in einer entscheidenden Phase der Differenzbereinigung. In der kommenden Wintersession sollten sich National- und Ständerat voraussichtlich über einige wenige strittige Punkte einigen, wobei die Räte erstmals in neuer Zusammensetzung tagen. Der Nationalrat wird am nächsten Mittwoch über das Aktien- und Rechnungslegungsrecht debattieren, der Ständerat am folgenden Montag. Differenzen bestehen nach wie vor in folgenden Bereichen:

  • Bewertung von Verbindlichkeiten (Nennwert oder Ausgabebetrag)
  • Inhalt des Lageberichts (mit oder ohne Aufschluss über die Zukunftsaussichten)
  • Grösse der Minderheit, die einen erweiterten Geschäftsbericht verlangen kann (10% oder 20%)
  • Instanz, die anerkannte Rechnungslegungsstandards festlegt (Bundesrat oder Börse)

Bezüglich der Pflicht zur Anwendung eines anerkannten Regelwerks bei der Erstellung einer Konzernrechnung spricht sich der Ständerat für einen Kompromiss aus.

Einigung bei der Konzernrechnung in Sicht
Publikumsgesellschaften, grosse Genossenschaften sowie grosse Stiftungen müssen eine Konzernrechnung nach anerkannten Rechnungslegungsstandards erstellen. Die übrigen Unternehmen müssen bei der Konsolidierung lediglich die Grundsätze der ordnungsmässigen Rechnungslegung anwenden (heutige Regelung im Aktienrecht). Qualifizierte Minderheiten können jedoch eine Konzernrechnung nach anerkannten Standards verlangen.

Wo sich die Räte bereits geeinigt haben
Im Rahmen des Verfahrens zur Differenzbereinigung haben sich die Räte bereits über einige Punkte des Aktien- und Rechnungslegungsrechts geeinigt. Der Ständerat hat sich in der Herbstsession in verschiedenen Punkten der Argumentation des Nationalrats angeschlossen. Laut Beschluss der Räte muss die Rechnungslegung vorsichtig sein.

Der zweite Punkt, in dem der Ständerat auf den Vorschlag des Nationalrats einschwenkte, betrifft die Aktiven. Laut Einigung ist es erlaubt, Aktiven mit einem „beobachtbarem Marktpreis in einem aktiven Markt“ am Bilanzstichtag zum Kurs- oder Marktpreis zu bewerten, selbst wenn dieser den ursprünglichen Anschaffungswert übersteigt.

Drittens können Vereine, Stiftungen und Genossenschaften die Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung an ein kontrolliertes Unternehmen übertragen.

Quelle: Newsletter PwC

Session im Nationalrat:
http://www.parlament.ch/sites/doc/Sessionen/2011%20IV/1-Sessionsprogramm%202011-11-18%20N%20DFI.pdf

Session im Ständerat:
http://www.parlament.ch/d/sessionen/sessionsvorschau/Documents/vorschau-ws-2011-sr.pdf

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Eine Übersicht und ausgewählte Schwerpunkte zum neuen Rechnungslegungsrecht finden Sie zudem in der AKAD Business Lerneinheit „Management Accounting – Das neue Rechnungslegungsrecht (nRLR) 1/1“. 1. Auflage 2012. Für weitere Informationen und die Bestellung klicken Sie hier.

Interview: Wicor wünscht sich schlankere Rechnungslegungsstandards

Für Unternehmen ist die Anwendung der Rechnungslegungsnormen gemäss IFRS zunehmend mit Mehraufwand verbunden. Dem Technologiekonzern WICOR zu schaffen machen insbesondere die vielen Änderungen von IFRS. Wo bei der Rechnungslegung das Unternehmen Handlungsbedarf sieht, zeigt Oliver Kopp, CFO bei der Wicor Holding AG.

Nach welchem Standard führt Wicor die Rechnungslegung durch?

Bei der WICOR-Gruppe mit Sitz in Rapperswil (WICOR = WEIDMANN International Corporation) ist schon seit Mitte der 1990er Jahre für die  Rechnungslegung die Vollversion von IFRS (International Financial Reporting Standards) massgebend.

Was sind die Hauptkriterien für die Wahl des verwendeten Standards (z.B. Erschliessung neuer Kapitalmärkte)?

Die WICOR-Gruppe als privat gehaltene, nicht börsenkotiertes Familienunternehmen führte vor rund 15 Jahre IFRS ein, weil dies zum damaligen Zeitpunkt ein sehr geeigneter Standard war für das Konzernreporting einer international tätigen Gruppe mit weltweit 25 Tochtergesellschaften (legal entities). Damals gab es fast keine bessere Alternative zu IFRS und v.a. war IFRS damals ein schlanker, sinnvoller und stabiler Standard. Obwohl WICOR als nicht börsenkotiertes Unternehmen keinen Zugang zu den Kapitalmärkten hat (und braucht) und damit rein bankenfinanziert ist, erfüllte IFRS unsere Bedürfnisse und Anforderungen an einen Accounting-Standard damals sehr gut (einfach, klar, verständlich, konstant, günstig).

Mittlerweile sind die Geschäftsberichte grösserer Unternehmen zu Büchern herangewachsen. Können Sie kurz erläutern, welches für ein multinationales Unternehmen wie Ihres bei der Rechnungslegung der aufwändigste Bereich ist?

Generell sehr aufwändig ist es, die permanenten Änderungen im IFRS intern (z.B. Accounting Manual und v.a. im Reporting) und im Geschäftsbericht (Anhang, Restatements etc.) nachzuvollziehen und abzubilden. Aufwändige Teilaspekte sind für uns der Standard IAS19 (Pension Plan) und die Handhabung der Ertragsrealisierung (POC-Darstellung) und der Impairment-Tests, aber auch  Finanzinstrumente und Finanzrisikomanagement sowie die latenten Steuern.

In den letzten Jahren sind die internationalen Standards ständig angepasst worden. Wie gehen Sie mit der zunehmenden Regeldichte um?

Die zunehmende Regelungsdichte erzeugt entsprechend in den Firmen auch einen Mehraufwand. Beispiele für diesen zusätzlichen Aufwand sind:

  • externe IFRS-Ausbildung
  • interne Schulungen
  • Anpassung Accounting Manual und Reporting Tool (z.T. auch ERP)
  • steigernde Kosten für Audits durch höhere Komplexität
  • umfangreichere Gutachten zu IAS 19
  • umfangreicherer  Geschäftsbericht
  • mehr externe Beratungsleistungen

Den Firmen bleibt nichts anders übrig, als die zunehmende Regelungsdichte aufgrund der permanenten IFRS-Anpassungen auch konstant nachvollziehen und zu versuchen, die neuen Regeln und den Einfluss auf die Abschlüsse der Geschäftsleitung und den Verwaltungsrat zu erklären und transparent aufzuzeigen. Dabei sind wir vermehrt auf externe Beratunsdienstleistungen (z.B. durch die Revisionsgesellschaft) angewiesen.

Sind die verwendeten Standards zweckmässig und wo sehen Sie allenfalls noch Handlungsbedarf?

Wie vermutlich aus meinen Antworten zu den vorangehenden Fragen ersichtlich, erachte ich heute die IFRS nicht mehr als einen zweckmässigen Standard für die Bedürfnisse einer Unternehmung wie die WICOR-Gruppe (als nicht börsenkotiertes Familienunternehmen ohne Zugang zum Kapitalmarkt).
Nach aussen nicht transparent sein zu müssen ist für uns ein Konkurrenzvorteil. Bereits haben einige international tätige Schweizer Firmen (z.B. Bossard, Gurit, Cham Paper, Kardex etc.) von IFRS weg zu einem anderen, bessere geeigneten Accountig-Standard gewechselt (z.B. Swiss GAAP FER), welcher ihren Anforderungen vollauf genügt, aber nicht die sich bei IFRS in den letzten Jahren herausgebildeten Nachteile hat. Zu diesen Nachteilen zählen die ständigen Änderungen und die damit einher gehende eingeschränkte Vergleichbarkeit mit Vorjahren. Nachteilig wirkt sich auch die angestrebte Konvergenz mit US-GAAP aus sowie die schwierige Verständlichkeit für Nicht-Finanzleute durch die ständig steigende Komplexität. Schwierig ist auch die Handhabung der geplanten Anpassungen (z.B. Leasing und IAS19), welche einen grossen Einfluss auf den Abschluss haben werden, hohe Kosten, Regelungs-Overkill und administrativer Mehraufwand verursachen, aber schliesslich dem Leser in der Analyse der Abschlüsse keinen Mehrnutzen bringen. Handlungsbedarf sehe ich vor allem in einem: Back to the roots. Dies ist aber bei IFRS natürlich nicht möglich.

Was steht in Sachen Rechnungslegung zuoberst auf Ihrer Wunschliste?

Wünschen würde ich mir, dass sich die Eigentümer und der Verwaltungsrat der WICOR-Gruppe in den kommenden Jahren nach sorgfältiger Abwägung aller Vor- und Nachteile für einen unseren Anforderungen und Bedürfnissen am besten geeigneten Rechnugslegungsstandard entscheiden werden. Dies können weiterhin die full-IFRS sein oder ein schlankerer, anderer Standard.

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Wir danken für die Beantwortung der Fragen.

Interviewpartner:
Oliver Kopp ist lic. oec. HSG und hat seinen Master 1986 an der HSG abgeschlossen. All seine Berufserfahrung hat er sich in verschiedenen Industriefirmen (z.B. Sulzer, Alstom, Von Roll, etc.) in der Schweiz und im Ausland (4 Jahre) geholt und ist seit 2006 als CFO bei der WICOR HOLDING AG verantwortlich für die finanzielle Führung der Gruppe.
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IAS 24 – Überarbeiteter Standard zum Thema nahe stehende Person oder nahe stehendes Unternehmen

Seit dem 1. Januar 2011 ist die überarbeitete Version von IAS 24 in Kraft. Das International Accounting Standards Board (IASB) hat mit den Änderungen dem Umstand Rechnung getragen, dass die vormaligen Vorschriften zu komplex waren, was die Anwendung in der Praxis erschwerte. Konkret betrifft dies vor allem Unternehmen, die unter staatlicher Kontrolle stehen.

Nahe stehend bei möglicher Beherrschung oder massgeblichem Einfluss

Gemäss grundsätzlicher Auslegung von IAS 24 müssen die Abschlüsse von Unternehmen Informationen enthalten über nahe stehende Unternehmen und Personen sowie über Geschäftsvorfälle und offene Positionen mit solchen Unternehmen. Ziel ist es, Aussenstehenden Angaben zu Verfügung zu stellen, die es erlauben, die Möglichkeit einer Beeinflussung der Vermögens-, Finanz-, Ertragslage zu erkennen. Nahe stehend ist ein Unternehmen oder eine Person, wenn es oder sie die jeweils andere Partei beherrschen oder einen massgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausüben kann.

Direkte oder indirekte Beherrschung

In IAS 24.9 ist definiert, welche Unternehmen oder Personen als nahe stehend zu gelten haben. Danach kann eine Partei direkt oder indirekt ein anderes Unternehmen beherrschen (auch über Zwischenstufen). Eine solche Konstellation ist auch dann gegeben, wenn eine Partei über Anteile auf ein anderes Unternehmen massgeblichen Einfluss ausüben kann oder wenn eine gemeinsame Führung des Unternehmens vorliegt. Partei sein kann auch ein assoziiertes Unternehmen oder ein Partnerunternehmen bei einem Joint Venture. Nahe stehen sind selbstverständlich auch Personen in Schlüsselpositionen.

Nicht nahe stehend sind gemeinsame Geschäftsführer

Nicht notwendigerweise nahe stehend sind Unternehmen und Personen, wenn zwei Unternehmen einen gemeinsamen Geschäftsführer haben. Was nicht nahe stehende Unternehmen und Personen sind, regelt IAS 24.11. Ebenfalls als nicht nahe stehend gelten beispielsweise Kapitalgeber, Gewerkschaften oder Kunden und Lieferanten.

Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Personen

Geregelt sind in IAS 24.9 auch die Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Personen. Zu solchen Geschäftsvorfällen gehört die Übertragung von Ressourcen und Verpflichtungen, auch wenn dabei kein Preis vereinbart wurde. Angaben zu machen sind auch bei einer Unternehmenskonstellation, bei der Beziehungen zwischen einem Mutter- und Tochterunternehmen bestehen (IAS 24.12). Die Managementvergütungen sind Thema von IAS  24.16.

Angabe von Verpflichtungen staatlich kontrollierter Unternehmen als Neuerung

Die Neuerungen betreffen insbesondere Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit staatlich kontrollierten Unternehmen. Gemäss überarbeitetem Standard müssen wichtige Informationen zwar weiterhin pflichtgemäss angegeben werden, doch wenn bei den Geschäftsvorfällen die Eruierung der Informationen mit zu hohen Kosten verbunden ist oder wenn die Angaben wenig Bedeutung haben, können die Unternehmen auf eine Veröffentlichung verzichten. Neu müssen auch Angaben gemacht werden zu jeder Verpflichtung, die ein nahe stehendes Unternehmen oder eine nahe stehende Person eingeht. Verpflichtungen betreffen künftige Handlungen bei Eintreten oder Nichteintreten bestimmter vorher definierter Ereignisse.

Weitergehende Informationen zum Standard IAS 24 erhalten Sie hier.

Interview: Diskussion zum Ersatz der Methode Percentage of Completion Teil 1/2

Bei grossen Fertigungsaufträgen, die allenfalls über mehrere Jahre dauern, besteht das Problem, wie ein Unternehmen die auf die einzelnen Abrechnungsperioden entfallenden Erträge bzw. Kosten aufteilt. Eine Möglichkeit besteht in der Anwendung der so genannten POC-Methde (POC = Percentage of Completion). Danach werden Auftragserträge die Auftragskosten gegenübergestellt, um den Fertigungsgrad zu bestimmen. Entsprechend lassen sich Erträge und Kosten den jeweiligen Abrechnungsperioden zuordnen. Doch das International Accounting Standards Board (IASB) will die buchhalterische Behandlung des Ertrags bzw. dessen Realisierung neu ausrichten. Daniel Zaugg und Markus Abderhalden (beide Wirtschaftsprüfer bei Ernst & Young) beantworten einige Fragen zum  Stand der Entwicklung.

Aufgrund welcher Standards erfolgt die Erfassung der Erträge bisher?

Grundsätzlich wird bis heute die Erfassung von Umsatzerlösen in IAS 18 (International Accounting Standards) geregelt. Separat geregelt wird die Erfassung der Erträge aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen bis heute in IAS 11 (Fertigungsaufträge). Die Umsatzrealisierung erfolgte bis anhin nach dem Konzept Percentage of Completion (POC).

Können Sie den Ansatz anhand eines Beispiels erläutern?

Dieser Ansatz hat zur Folge, dass Umsatz und Gewinn im Verhältnis des Arbeitsfortschritts erfasst werden. Sehr oft wird in der Praxis der Arbeitsfortschritt ermittelt, indem man bereits angefallene Kosten zu den insgesamt anfallenden Kosten ins Verhältnis setzt. Angenommen bei einem Unternehmen bestehen für einen Auftrag folgende Eckdaten:

  • Herstellkosten (HK) für den Auftrag von insgesamt CHF 100
  • bereits angefallene Kosten von CHF 80 (=80% der totalen HK) in der entsprechenden Periode
  • ein vereinbarter Verkaufsvertrag für diesen Auftrag von CHF 150
  • noch keine Rechnung bzw. keinen Umsatz realisiert in der entsprechenden Periode

Fazit: Das Unternehmen würde in der entsprechenden Periode einen Umsatz von CHF 120 (=80%) und Aufwendungen von CHF 80 erfassen sowie 80%igen Gewinn von CHF 40.

Worin bestehen die Vor- und Nachteile dieser Methode?

Vorteile: Die Gewinnmarge wird gleichmässig über die Projektdauer im Verhältnis des Arbeitsfortschritts erfasst, was eine volatile Erfolgsrechnung verhindert. Dies trägt zu einer transparenten und betriebswirtschaftlichen Darstellung der Finanz- und Ertragslage im Sinne der True and Fair View bei.

Nachteile: Die Methode ist aufwändig und birgt eine gewisse Unsicherheit bezüglich der Schätzung des Arbeitsfortschrittes und des Gesamtergebnisses (Laufende Überarbeitung des Arbeitsfortschritts und der Schätzung, Berücksichtigung von den noch anfallenden Kosten, sofortige und 100%ige Berücksichtigung eines allfälligen Verlusts).

Wir danken für die Beantwortung der Fragen.

Interviewpartner:

  • Daniel Zaugg, dipl. Wirtschaftsprüfer, Partner, Ernst & Young Zürich, daniel.zaugg(at)ch.ey.com
  • Markus Abderhalden, dipl. Wirtschaftsprüfer, Senior Manager, Ernst & Young St. Gallen, markus.abderhalden(at)ch.ey.com

Interview: Kardex Gruppe kehrt IFRS zu Gunsten von Swiss GAAP FER den Rücken

Unternehmen, die ihre Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) durchführen, klagen in diesem Zusammenhang seit Jahren über den zunehmenden administrativen Aufwand. Nun hat der Verwaltungsrat der Kardex AG laut Medienmitteilung vom 23.08.2011 entschieden, die Rechnungslegung der Kardex Gruppe auf den Jahresabschluss 2011 per 1. Januar 2011 von IFRS auf Swiss GAAP FER umzustellen. AccountingundControlling.ch hat Thomas Reist, Head of Group Controlling bei der Kardex Gruppe, zum Entscheid einige Fragen gestellt.

Seit wann erfolgte bei der Kardex-Gruppe die Rechnungslegung nach IFRS?

Die Kardex-Gruppe rapportiert seit dem 1.1.2004 nach IFRS, das Jahr 2003 wurde restated.

Was war damals der Grund für den Wechsel des Standards?

In Anlehnung an die Europäische Union hat die Schweizerische Börse ab dem 31.12.2005 die Rechnungslegung nach IFRS verlangt, wodurch die Kardex-Gruppe zwei Optionen hatte: entweder ein Going-Private oder IFRS anwenden. Bekanntlich hat sich die Kardex-Gruppe für Zweiteres entschieden.

Welche Vorteile sehen Sie vor allem beim Wechsel auf Swiss GAAP FER?

Die Vorteile von Swiss GAAP FER gegenüber IFRS liegen vorwiegend in den Nachteilen von IFRS. Für alle Anwender von IFRS ist der Aufwand, die Neuerungen nachzuvollziehen, mögliche Implikationen bei der Rechnungslegung frühzeitig zu erkennen und im Anschluss einzuführen, enorm. Die Kardex-Gruppe mit seinen rund 2‘100 Mitarbeitern und 45 legalen Gesellschaften weist heterogene Geschäftseinheiten auf. Einerseits existieren grosse legale Einheiten mit einem gut ausgebauten Finanzapparat, andererseits aber auch sehr kleine Einheiten bei welchen die finanziellen Abschlüsse durch Finanzleute vorgenommen werden, die eher Generalisten als Rechnungslegungs-Spezialisten sind. In dieser Struktur sind Anpassungen von Rechnungslegungsstandards herausfordernd und zeitintensiv, um auch die qualitativ einwandfreie Umsetzung sicherzustellen.

Häufige Anpassungen von Standards reduzieren zudem die Vergleichbarkeit mit weiter zurückliegenden Geschäftsjahren, was es für die Stakeholder schwierig macht Mehrjahresvergleiche vorzunehmen. Gerade die anstehenden Neuerungen bei IFRS bezüglich Leasing (IAS 17) und Revenue Recognition (IAS 11) hätten für die Berichterstattung der Kardex-Gruppe grossen Einfluss, würden den administrativen Aufwand weiter erhöhen und unserer Meinung nach die Transparenz für den Leser der Geschäftsberichte eher negativ als positiv beeinflussen.

Welche Nachteile könnten für Kardex durch den Wechsel des Standards ergeben?

Ein Nachteil ist natürlich der Wechsel vom Main- in den Domestic Standard an der SIX Swiss Exchange. Aufgrund von unserer Aktionärsstruktur fällt dieser Nachteil aber eher weniger ins Gewicht.

Eine Herausforderung wird sicherlich die Implementierung und Durchsetzung von Swiss GAAP FER in der Kardex-Gruppe, da dieser Standard ausserhalb der Schweiz unbekannt ist. Hier ist interne Kommunikation und Know-how-Transfer stärker gefragt als unter IFRS.

Die IFRS Fondation richtet sich mit „IFRS for SME“ (IFRS for Small and Medium Enterprises) an kleine und mittelgrosse Unternehmen. Es handelt sich dabei um eine Art abgespeckte Version des IFRS-Standards. Bringt entgegen der Absicht der IFRS-Fondation „IFRS for SME“ tatsächlich keine administrative Erleichterung? Können Sie ein Beispiel nennen, wo „IFRS for SME“ im Vergleich zu IFRS trotzdem zu hohem administrativem Aufwand führt?

IFRS for SME war für die Kardex-Gruppe keine Alternative, da dieser Standard zur Zeit an der SIX Swiss Exchange nicht zugelassen ist. Grundsätzlich empfinde ich IFRS for SME als praktikable Alternative zu den „grossen“ Standards für internationale KMU. Gerade die selbstauferlegte Frist, den Standard während 3 Jahren nicht anzupassen, empfinde ich als grossen Vorteil.

Sie schreiben in der Medienmitteilung von einem „grossen Aufwand“. Mit welchen Kosteneinsparungen durch den Wechsel des Standards rechnen Sie?

Bei Revision, versicherungsmathematischen Gutachten und Druckkosten für die Geschäftsberichte (aufgrund von reduziertem Umfang) können direkte Einsparungen von rund CHF 250‘000 realisiert werden. Nach vorsichtiger Schätzung gehen wir von zusätzlichen rund CHF 300‘000 indirekten Einsparungen aus.

Können Sie ein Beispiel nennen für die komplexen Detailregelungen, die bei der Rechnungslegung zu hohen Kosten führen?

IAS 19, Retirement Benefit Obligations. Für die versicherungstechnischen Analysen müssen teure Fachleute hinzugezogen werden.

Haben Sie den Eindruck, dass die Regulierungsdichte in den letzten Jahren noch zugenommen hat?

Ja, ganz klar. Die Regeldichte und Häufigkeit von Überarbeitungen hat bei IFRS in den letzten Jahren merklich zugenommen. Dies basiert meiner Meinung nach auf zwei wesentlichen Faktoren: Einerseits die Konvergenz zwischen IFRS und US GAAP, andererseits aber auch auf der Finanzkrise, die gezeigt hat, dass die Transparenz bezüglich effektiv eingegangener Risiken weder unter US GAAP noch IFRS gegeben war.

Für mich als Anwender entsteht mehr und mehr das Gefühl, dass die Standards weit weg von der Praxis entstehen und enormen administrativen Mehraufwand generieren, die dem Leser in der Interpretation der Abschlüsse keinen Mehrnutzen bringen.

Wir danken für die Beantwortung der Fragen.

Interviewpartner:
Thomas Reist ist Betriebsökonom FH und hat einen Master (MaS) in Corporate Finance abgeschlossen. Seit 11 Jahren in verschiedenen Funktionen im Accounting und Controlling ist er nun als Head of Group Controlling bei der Kardex-Gruppe für die korrekte Rechnungslegung und die Erstellung der Jahres- und Halbjahresabschlüsse verantwortlich. Zudem ist er Projektleiter bei der Umstellung auf Swiss GAAP FER.

Interview: Regelwerk IFRS/IAS für Komax nur bedingt zweckmässig

Bei der Rechnungslegung sind international ausgerichtete Konzerne immer mehr einer zunehmenden Regeldichte ausgesetzt. Für die im Nebensegment der Schweizer Börse kotierte Komax-Gruppe ist die Anwendung des Regelwerks IFRS/IAS nicht immer zweckmässig, wie Pascal Imfeld, Head of Group Controlling des Unternehmens sagt. Die Komax-Gruppe ist in den Bereichen Kabelverarbeitung, Photovoltaik und Medizinaltechnik tätig, wobei der Umsatz im Geschäftsjahr 2010 CHF 340.2 Mio. betrug.

Nach welchem Standard führt die Komax Schweiz die Rechnungslegung durch?

Der konsolidierte Abschluss der Komax Holding AG wird auf Basis der IFRS erstellt.

Was sind die Hauptkriterien für die Wahl des verwendeten Standards (z.B. Erschliessung neuer Kapitalmärkte)?

Der Standard wurde insbesondere aufgrund der Börsenkotierung 1997 implementiert, wobei das internationale Tätigkeitsfeld der Gruppe mitentscheidend war.

Mittlerweile sind die Geschäftsberichte grösserer Unternehmen zu Büchern herangewachsen. Können Sie kurz erläutern, welches für ein multinationales Unternehmen wie Ihres bei der Rechnungslegung der aufwändigste Bereich ist?

Nebst der Erstellung der eigentlichen Jahresrechnung (Bilanz, ER, Geldflussrechnung), bei der die teils komplexen Bewertungsvorschriften von IFRS vollumfänglich anzuwenden sind, besteht ein äusserst aufwändiger Teil insbesondere darin, den weitreichenden Offenlegungsvorschriften gerecht werden zu können.

In den letzten Jahren sind die internationalen Standards ständig angepasst worden. Wie gehen Sie mit der zunehmenden Regeldichte um?

Durch aktive regelmässige Informationsbeschaffung direkt an der Quelle (d.h. via IASB) oder über Fachzeitschriften, aber auch durch die Interaktion mit Revisionsstellen und den Besuch von Seminaren halten wir uns in Bezug auf die Entwicklung des Regelwerkes auf dem Laufenden und setzen uns frühzeitig mit allfälligen Neuerungen auseinander bzw. beurteilen die möglichen Auswirkungen auf die Jahresrechnung und den Ausweis. So lässt sich die zunehmende Regeldichte relativieren, weil nicht alle Neuerungen stets einen Einfluss auf das berichtspflichtige Unternehmen haben.

Sind die verwendeten Standards zweckmässig und wo sehen Sie allenfalls noch Handlungsbedarf?

Die Standards im Rahmen der IFRS sind mitnichten alle zweckmässig. Einige Standards sind durchaus sinnvoll und praktikabel, bei anderen ist die Durchsetzung und Anwendungsmöglichkeit fragwürdig. Generell besteht aus unserer Sicht momentan die Tendenz, bislang verständliche IFRS/IAS zu verkomplizieren und den Aufwand für die korrekte Anwendung somit um ein Vielfaches zu erhöhen. Aktuell trifft dies in etwa auf den Exposure Draft zur Erlöserkennung zu.

Was steht in Sachen Rechnungslegung zuoberst auf Ihrer Wunschliste?

Das Ziel, mit der Anwendung von IFRS bzw. der Angleichung zwischen IFRS und US GAAP international vergleichbare Unternehmensabschlüsse zu erhalten, wird meines Erachtens massiv verfehlt. Es werden immer mehr und komplexere Standards ausgearbeitet, die letztlich ein hohes Mass an Interpretation bedürfen und nach „Best practices“ verlangen. Gut fürs Revisionsbusiness, schlecht für die Bericht erstattenden Unternehmen.

Wir danken für die Beantwortung der Fragen.

Interviewpartner:
Pascal Imfeld, Head of Group Controlling, Komax Holding AG

Vom Grünbuch übers Weissbuch als Vorgabe ins Geschäftsbuch

Was dereinst auf Basis internationaler Rechnungslegung in den Geschäftsbüchern stehen soll, muss zuerst in einer breiten öffentlichen Diskussion geklärt werden. Basis für die fachliche Debatte bilden sogenannte Grün- und Weissbücher. Im Oktober 2010 hat die EU beispielsweise zum Thema Abschlussprüfung ein solches Grünbuch herausgegeben („Grünbuch der EU – Weiteres Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung: Lehren aus der Krise“). Mit dem Grünbuch will die EU auf Auswüchse reagieren, die zur Finanzkrise geführt haben. Ziel ist es, insbesondere die Wirtschaftsprüfung ab 2011 neu auszurichten.

Grün steht für noch nicht reif und weiss für konkrete Vorschläge

Mit Grünbüchern will man in bestimmten Themen Diskussionen anregen. Grün heisst es deshalb, weil eine Sache noch nicht reif ist – oder dann lediglich für klärende Debatten. Grünbücher sind eine Art Auslegeordnung für bestimmte Themenkreise. Sie enthalten Ideen und Handlungsoptionen und sollen schliesslich zu einer möglichst breit akzeptierten Strategie führen. In der Schweiz kennt man im Gesetzgebungsverfahren ebenfalls die Phase der Vernehmlassung, bei der Vor- und Nachteile eines  Gesetzes diskutiert werden, um allenfalls Änderungen am ursprünglichen Entwurf vornehmen zu können.
Inhalt von Weissbüchern sind dagegen schon konkrete Vorschläge, die es weiterzuentwickeln gilt.

Kernthemen: Unabhängigkeit, europäische Aufsicht, KMU

Beim Thema Wirtschaftsprüfung hatten interessierte Kreise knapp zwei Monate Zeit, Stellungnahmen abzugeben. Insgesamt gingen 688 Stellungsnahmen zur Thematik der Abschlussprüfung ein. Wichtige Ideen, die das Grünbuch aufgreift, sind die Gewährleistung der Unabhängigkeit von Abschlussprüfern, die mögliche Einrichtung einer Aufsicht für Abschlussprüfer auf europäischer Ebene sowie die Interessenwahrung kleiner und mittlerer Unternehmen. Insgesamt wurde das Grünbuch von der Branche sehr kritisch aufgenommen. Doch grün und blau ärgern muss sich die Prüfungsbranche nicht und rot sehen schon gar nicht. Bis zum Vorliegen eines verbindlichen Standards bedarf es noch einiger Diskussionen und Korrekturen.

Meilensteine 2011 zum Thema Wirtschaftsprüfung

  • Ende Mai 2011: Abstimmung im Rechtsausschuss
  • Sommer 2011: Erste Vorschläge für G 20
  • Frühherbst 2011: sogenannte High-Level-Konferenz
  • November 2011: voraussichtlich konkret formulierte Vorschläge von Richtlinien (allenfalls schon ein einem Weissbuch der EU-Kommission), welche die  Mitgliedstaaten der EU dann in nationale Gesetze umsetzen

Eine Auflistung sämtlicher Grünbücher der EU finden Sie hier.

IFRS 9 – Erste Phase für Ersatz von IAS 39 zu den Finanzinstrumenten abgeschlossen

Am 28. Oktober 2010 hat das International Accounting Standard Board (IASB) den ersten Teil des Standards IFRS 9 (Finanzinstrumente) neu herausgegeben. Der Standard IFRS 9 tritt an die Stelle von IAS 39 (Finanzinstrumente – Ansatz und Bewertung). In Kraft treten soll die nun verabschiedete Norm per 1. Januar 2013. Der nun vorliegende erste Teil von IFRS 9 betrifft die Klassierung und Bewertung von Finanzinstrumenten. In Phase 2 werden Methoden zur Erfassung von Wertminderungen ein Thema sein und in Phase 3 die Sicherungsgeschäfte (Hedge Accounting). Laut Plan des IASB soll IFRS 9 als Ersatz von IAS 39 bis Ende Juni 2011 in einer vollständigen Fassung vorliegen.

Standard vollkommen überarbeitet

IFRS 9 bringt viele Veränderungen mit sich (siehe Disclose Juni/2010, Seite 18). Der Standard kennt nur noch 2 Bewertungsklassen, die zur Bilanzierung von Vermögenswerten massgebend sind, nämlich den Ansatz zu fortgeführten Anschaffungskosten (Amortized Cost) oder zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value). Die bisher gemäss IAS 39 geltenden Klassen  „Held to Maturity“ (bis zur Endfälligkeit gehalten), „Loans and Receivables“ (Kredite und Forderungen) sowie „Available for Sale“ (zur Veräusserung verfügbar) werden aufgehoben.

Bilanzierung von Schuldinstrumenten

Für die Wahl der Anschaffungskosten als Basis zur Bilanzierung festverzinslicher Schuldinstrumente müssen zwei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:

  • Als Teil eines Geschäftsmodells sollen die Finanzinstrumente vertraglich zugesicherte Geldflüsse generieren.
  • In den vertraglichen Vereinbarungen sind ausschliesslich Geldflüsse geregelt, die zu einem bestimmten Zeitpunkt in Form von Kapital- und Zinszahlungen anfallen.

Schuldinstrumente, die diese Bedingungen nicht erfüllen, sind zum beizulegenden Zeitwert („Fair Value through Profit and Loss“ – FVTPL) anzusetzen.

Bilanzierung von Eigenkapitalinstrumenten mit Wahlmöglichkeit

Die mit IFRS 9 erfassten Eigenkapitalinstrumente wie etwa Aktien sind zum beizulegenden Zeitwert zu erfassen, wobei deren Veränderungen erfolgswirksam zu verbuchen sind. Die Möglichkeit einer Bewertung zu Anschaffungskosten ist weggefallen. Eine Funktion haben die Anschaffungskosten laut Bewertungsleitlinien in diesem Zusammenhang lediglich noch für die Schätzung des Fair Value.

Eine Wahlmöglichkeit besteht auch bei den Eigenkapitalinstrumenten. Falls die Eigenkapitalinstrumente nicht zu Handelszwecken gehalten werden, kann ein Unternehmen diese bei der erstmaligen Bewertung – unwiderruflich – zum beizulegenden Zeitwert erfassen. Das Wahlrecht erlaubt es dem Unternehmen, Veränderungen des Fair Value erfolgsneutral im Eigenkapital zu verbuchen und nicht in der Erfolgsrechnung. Die Veränderungen erscheinen somit im „sonstigen Gesamtergebnis“ (at Fair Value Through Other Comprehensive Income – FVTOCI). Erfolgswirksam werden nur Dividenden erfasst.

Umklassierung möglich unter bestimmten Bedingungen

Bei finanziellen Vermögenswerten erlaubt der Standard eine Umklassierung vom Fair Value zum  Ansatz zu Anschaffungskosten. Gemäss IFRS 9 ist eine Umklassierung nicht statthaft, wenn

  • vom Wahlrecht für die Verbuchung unter „sonstiges Gesamtergebnis“ oder
  • von der Fair-Value-Option bereits Gebrauch gemacht wurde.

Weitere Paragrafen betreffen die Bewertung von Derivaten bzw. eingebetteten Derivaten.

Vereinfachung durch Neustrukturierung

Die Einführung von IFRS 9 als Ersatz für den bisherigen Standard IAS 39 wird  allgemein als notwendig empfunden, denn IAS 39 ist komplex und seine Handhabung nur schwer praktikabel. Inwieweit mit der Neukonzeption tatsächlich eine Vereinfachung erreicht wurde, wird sich spätestens nach dem in Krafttreten des drittens Teils zeigen.

IFRS–Standard mit Weltgeltung als Ziel

Gemäss den International Financial Reporting Standards (IFRS) erfolgt eine Umsatzrealisierung neu dann, wenn faktisch eine Kontrollausübung vorliegt. Bisher ging das Regelwerk beim Übergang von Nutzen und Gefahren von einem realisierten Umsatz aus.

Standard mit Weltgeltung als Ziel

Tatsächlich ist bei der internationalen Rechnungslegungsnorm nach IFRS viel im Fluss. Wie der Name sagt, ist es das erklärte Ziel der IASC Foundation, einen Standard mit weltweiter Geltung zu etablieren. Die IASC Fondation erklärt es folgendermassen: „Our objective is to develop a single set of high quality, understandable, enforceable and globally accepted financial reporting standards based upon clearly articulated accounting principles“. Seit 2005 ist in der EU die Rechnungslegungsnorm IFRS für alle kotierten Gesellschaften Pflicht und bei einem Grossteil der Länder innerhalb des Verbunds G20 sind die Standards vorgeschrieben oder erlaubt. Ebenfalls seit 2005 besteht in der Schweiz bei Gesellschaften, die an der Hauptbörse der SWX kotiert sind, die Verpflichtung, den Abschluss nach IFRS vorzunehmen. Verschiedene Länder wie Brasilien, Indien, Japan, Indonesien oder China haben das Regelwerk bereits übernommen oder sind dabei, IFRS rechtlich verbindlich einzuführen.

Finanzkrise erhöhte Druck auf Konvergenz

Gemäss Rüfenacht hat die letzte Finanzkrise insbesondere von Seiten der G20-Staaten den politischen Druck erhöht, eine Konvergenz zu erreichen. Die Konvergenz gibt speziell zwischen den USA, die sehr detaillierte Rechnungslegungsnormen installiert haben, und Europa immer wieder zu Diskussionen Anlass. Seit 2007 müssen immerhin ausländische Gesellschaften, welche in den USA kotiert sind, keine Überleitung von IFRS zu US GAAP mehr vornehmen. Geplant ist, dass auch US-Gesellschaften IFRS anwenden dürfen, wobei ein genauer Zeitplan noch ungewiss ist, wie Rüfenacht ausführte.

Das Board, welches für die technischen und interpretatorischen Aspekte von IFRS zuständig ist, ist das Herzstück der IASC Foundation, die seit 2001 in der heutigen Form existiert. Nach einem Vernehmlassungsverfahren, bei dem alle interessierten Parteien (z.B. Branchenorganisationen) ihre Sicht der Dinge einbringen können, werden die Standards herausgegeben. Ein Monitoring Board sorgt für den Informationsausgleich zwischen dem IASB und dem FASB (Financial Accounting Standard Board in den USA) sowie der SEC (Securities and Exchange Commission).

Komplexität der Regelwerke und Nebeneinander verschiedener Normen

Der rechtliche Einbezug von Ländern ins Regelwerk sowie der Detaillierungsgrad der einzelnen Standards haben zu einer hohen Komplexität geführt. Diesen Aspekt von IFRS brachte Sir David Tweedie, langjähriger Vorsitzender des IASB (International Accounting Standard Board) mit typischer britischer Ironie auf den Punkt. „Wenn jemand angibt, die IFRS-Normen verstanden zu haben, dann hat er oder sie die Standards nicht richtig gelesen.“ Die Frage der Komplexität und deren Handhabung ist für börsenkotierte Gesellschaften in der Schweiz, die am Hauptsegment gelistet sind und den Abschluss gezwungenermassen nach IFRS durchführen müssen, mittlerweile ein Grund, ins Nebensegment zu wechseln, wo eine Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER möglich ist. Zumindest sind laut Rüfenacht bei denjenigen Unternehmen, die diesen Schritt gewagt haben, keine negativen Auswirkungen auf den Aktienkurs festzustellen. Zudem sei die Umstellung von IFRS auf Swiss GAAP FER in „technischer Hinsicht“ unproblematisch.

IFRS 9 als wichtige Neuerung und zaghafter Einsatz von IFRS für KMU

Neuerungen innerhalb von IFRS betreffen insbesondere IFRS 9 (Financial Instruments). In der neuen Form soll der Standard IAS 39 ersetzen. Ein Überarbeitung erfahren hat auch IAS 24. Bereits für das Rechnungsjahr relevant waren IFRS 3 sowie Änderungen bei IAS 27.

Weiter ging Rüfenacht auf die wichtigsten Unterschiede zwischen IFRS und Swiss GAAP FER ein. Es wurden etwa folgende Fragen aufgeworfen: Welcher Standard erlaubt beispielsweise keine ausserordentlich Positionen? IFRS (Swiss GAAP FER aber schon). Ein aktuelles Thema stellt IFRS für KMU dar, wobei diese Version von IFRS aufgrund bestimmter Definitionsprobleme nur beschränkt zum Einsatz kommt, wie Rüfenacht ausführte.

In der anschliessenden Diskussion wurde etwa die knifflige Frage diskutiert, wie Mobilfunkanbieter ihren Umsatz mit verkauften Geräten verbuchen. Denn die Situation kennen alle. Abhängig von den gewählten Konditionen für ein Abonnement beim Provider erhält man ein Mobilfunkgerät deutlich billiger oder gar gratis. Wie aber verbucht ein Anbieter solcher Geräte unter diesen Voraussetzungen den Umsatz? Um solche komplexen buchhalterischen Fragestellungen gerecht zu werden muss ein Regelwerk detailliert ausgestaltet sein, aber dennoch Interpretationsspielraum offen lassen.

Der nächste a+c lunch zum Thema „Neues Mehrwertsteuer-Gesetz – Das erste Jahr“ findet am 16. Juni 2011 statt. Anmelden können Sie sich hier.

Weitere Links:

  • International Accounting Standards Board veröffentlicht Standards unterhttp://www.iasb.org/ (man wird hier automatisch auf http://www.ifrs.org/ weitergeleitet)
  • Falls Sie bei einem öffentlichen IASB Board Meeting oder IFRS Interpretations Committee Meeting dabei sein möchten, klicken Sie hier.
  • Weitere Wissenshappen zum a+c lunch: „IFRS – Was steckt dahinter?“ finden Sie hier.

IFRS 8 – Bildung von Segmenten für die Berichterstattung

IFRS 8 regelt die Segmentberichterstattung (vor 2009 IAS 14). Der Standard definiert bestimmte Bedingungen, nach dem bei einem Unternehmen die Berichterstattung über die Segmente zu erfolgen hat. Allerdings sind Unternehmen in der Ausgestaltung dann wieder frei, beispielsweise mit der Wahl einer Gliederung nach Funktionsbereichen oder Divisionen. Zudem sind entsprechende Segmentinformationen bereit zu stellen. Ein operatives Segment muss als Teilbereich folgende drei Grundbedingungen erfüllen:

  • Aus den Geschäftsaktivitäten eines Segmentes erfolgen Erlöse und Aufwendungen.
  • Die operative Ergebnisverantwortung muss durch einen so genannten Chief Operating Decision Maker gewährleistet sein (inklusive Überwachung von Performance und Ressourcenallokation).
  • Finanzwirtschaftliche Daten sind pro Segment auszuweisen.

Eine organisatorische Komponente, welche die Definition erfüllt, muss gesondert Bericht erstatten, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

  • Der Segmenterlös macht inklusive Innenumsätze mindestens 10% der Erlöse aller operativen Teilbereiche aus.
  • Der absolute Betrag seines ausgewiesenen Gewinns oder Verlusts entspricht mindestens 10% des höheren der beiden nachfolgend genannten absoluten Werte:
    1. des zusammengefassten ausgewiesenen Gewinns aller Geschäftssegmente, die keinen Verlust gemeldet haben.
    2.  des zusammengefassten ausgewiesenen Verlusts aller Geschäftssegmente, die einen Verlust gemeldet haben.
  • Auf das Segmentvermögen entfällt mindestens 10% des Gesamtvermögens aller Segmente.

Organisatorische Einheiten, die die Grenze von 10% nicht erreichen, können zusammengefasst werden unter der Voraussetzung, dass sie wirtschaftlich vergleichbar sind und ähnliche Produkte, Kundengruppen und Vertriebswege aufweisen.

Betragen die Erlöse aller Segmente weniger als 75% des Gesamterlöses, sind weitere Teilbereiche zu bilden, bis die Grenze erreicht ist.

Zu den gemäss Standard erforderlichen allgemeinen Informationen gehören zudem die Kriterien, die zur Bildung berichtspflichtiger Segmente herangezogen wurden sowie die Tätigkeiten der Segmente. Zu den relevanten und auszuweisenden Informationen zählen das Segmentergebnis und –vermögen mit Angabe der entsprechenden Bewertungsgrundsätze. Basis der Bewertung bildet die interne Rechnungslegung, da die Segmente aufgrund interner Kriterien gebildet wurden.

Eine Segmentbildung am Beispiel der Münchner Rück finden Sie hier.