Thema Mehrwertsteuer

Seit dem 1.Januar 2010 ist das neue Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) in Kraft. Deshalb lässt sich eine erste Bilanz ziehen, wie sich das Gesetz in der Praxis bewährt hat. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe a+c lunch referierte der Steuerexperte Pierre Scheuner über Auswirkungen und Problemfelder des neuen Gesetzes. Anhand von zahlreichen Beispielen zeigte Scheuner, worauf beim neuen Gesetz zu achten ist.

Neue Begrifflichkeit zur Steuerpflicht

Grundsätzlich wurde mit dem neuen Gesetz teilweise auch eine neue Begrifflichkeit eingeführt. So wird im Gesetz (Art. 10 MWSTG) die Steuerpflicht nicht mehr über den Umsatz definiert. Steuerpflichtig ist neu, wer unabhängig von Rechtsform, Zweck und Gewinnabsicht ein Unternehmen betreibt. Und ein Unternehmen betreibt, wer eine auf nachhaltige Erzielung von Einnahmen aus Leistungen gerichtete berufliche oder gewerbliche Tätigkeit selbständig ausübt und unter eigenem Namen nach aussen auftritt. Beispielsweise ist ein Start up-Unternehmen, das noch wenig Umsatz erzielt gleichwohl grundsätzlich steuerpflichtig, wie Scheuner ausführte.

Umsatz je nach Periode betrachten

Eine genaue Analyse ist auch beim Beginn und dem Ende der obligatorischen Steuerpflicht erforderlich. Von der Steuerpflicht ist ein Unternehmen  befreit – die Steuerpflicht besteht ja schon beim Betreiben eines Unternehmens -, wenn im Geschäftsjahr ein Umsatz von weniger als CHF 100‘000 erzielt wird  (Art. 10 Abs. 2 lit. a MWSTG). Wird die Umsatzgrenze nicht mehr erreicht und ist dies auch in der folgenden Steuerperiode nicht zu erwarten, so muss sich die steuerpflichtige Person abmelden, ansonsten besteht die Steuerpflicht weiter. Wichtig ist auch, auf welchen Zeitraum sich die obligatorische Steuerpflicht bezieht. Weicht beispielsweise das Geschäftsjahr vom Kalenderjahr ab, ist gemäss Scheuner Vorsicht geboten, weil der Beginn der obligatorischen Steuerpflicht sich nach dem Umsatz im Geschäftsjahr richtet. Keine Probleme bietet die Konstellation, wenn das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht und folglich auch die Steuerperiode darstellt.

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