Swiss GAAP FER – Fachkommission genehmigt Entwurf zu ergänzender Fachempfehlung für kotierte Gesellschaften – Vernehmlassungsfrist 2.11.2012 – Teil 2/3

In den letzten Jahren hat eine ganze Reihe von kotierten Unternehmen eine Umstellung der Rechnungslegung von den International Financial Accounting Standards (IFRS) auf Swiss GAAP FER vorgenommen. Die Unternehmen monierten bei IFRS die hohe Regeldichte und Komplexität sowie die dynamische Entwicklung der internationalen Standards.

Mit der Anwendung von Swiss GAAP FER, die auf kleine und mittelgrosse Unternehmen ausgerichtet sind, ist auch ein Wechsel vom „Main Standard“ der SIX Swiss Exchange in den „Domestic Standard“ verbunden. Da im Nebensegment der SWX auch Swiss GAAP FER zugelassen sind, sind auch die Ansprüche an die Rechnungslegung gestiegen, wobei die Analyse Mängel bei der Offenlegung festgestellt hat, wie die Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung in einer Medienmitteilung schreibt. Zudem seien bestimmte Bereiche wie etwa die Segmentberichterstattung in den Swiss GAAP FER bisher nicht explizit geregelt. Deshalb hat die Fachkommission der Swiss GAAP FER vor Kurzem ergänzende Fachempfehlungen für kotierte Gesellschaften genehmigt und dann zur Vernehmlassung veröffentlicht.

Ergebnis: Für Unternehmen mit einer Notierung am Nebensegment der Börse wird es künftig eine spezielle Fachempfehlung geben. Insgesamt enthält der Entwurf neun Bereiche mit speziellen Regelungen für kotierte Gesellschaften. Zu Diskussionen Anlass gab im Vorfeld zur Vernehmlassung insbesondere die Regelung über die Segmentberichterstattung.

Aufgrund der verschiedenen Ausprägungen sind in der Folge zwei Varianten in die Vernehmlassung gelangt. In ihrem Fachartikel im „Schweizer Treuhänder“ gehen die Autoren, Conrad Meyer, Präsident der FER-Fachkommission, und Daniel Suter, Mitglied des Fachausschusses, in den beiden Varianten speziell auf Pro und Contra einer Segmentberichterstattung ein.

Argumente gegen eine Segmentberichterstattung

Gegen eine Segmentberichterstattung (Variante 1) spricht gemäss Fachartikel der hohe Aufwand für die Ermittlung der Ergebnisse je Berichtssegment. Eine ergebnismässige Offenlegung je Berichtssegment zwinge etliche Unternehmen, ihr externes Reporting entsprechend umzustellen, was hohe Kosten verursache.

Der Ergebnisausweis je Segment berge zudem eine gewisse Gefahr. Denn mit der ergebnismässigen Offenlegung in der Jahresrechnung könnten Kunden und Lieferanten zu weitreichende Informationen erhalten. Bei einem mittleren Unternehmen ermögliche die Segmentierung auf noch kleinere Teile einen tiefen Einblick in die jeweiligen Margen und Kostenstrukturen, was zu Nachteilen beim Wettbewerb führen könne.

Auch hänge der Nutzen von Informationen über die Segmente von der Zuverlässigkeit der Aufschlüsselungen und Aufgliederungen ab oder davon, wie Unternehmensteile zu Geschäftseinheiten zusammengefasst werden. Viele mittlere Unternehmen jedoch betrachten sich gemäss Fachartikel eher als ein Gebilde, das aus lediglich einem Segment besteht.

Für eine Segmentberichterstattung sprechen folgende Gründe

Für die Befürworter einer Segmentberichterstattung (Variante 2 zu Segmentbildung im Entwurf) im Rahmen von Swiss GAAP FER für kotierte Publikumsgesellschaften gehört der Ausweis der Ergebnisbeiträge einzelner Segmente neben dem Gesamtergebnis zu den zentralen Elementen der Finanzanalyse. Insbesondere bei Fragen der Bewertung führt dies zum einen zu faireren Einschätzungen. Für Investoren lässt sich daher die Wertgenerierung besser einschätzen und überprüfen, wie es im Fachartikel weiter heisst. Zum anderen müsse ein Unternehmen die geforderten Angaben bereits heute für die finanzielle und strategische Steuerung bereit stellen.

Und: Für kotierte Publikumsgesellschaften weichen die bisherigen Swiss GAAP FER von  internationalen Anforderungen ab. Aktuelle Standards von Swiss GAAP FER verlangen lediglich die Offenlegung der Segmenterlöse und nicht – wie international üblich – die Segmentergebnisse, wie die Autoren schreiben. Im Übrigen seien Segmenterlöse auch für die Steuerung relevant.

Neuer Ansatz der Segmentberichterstattung

Laut Entwurf sind auf Basis der Standards von Swiss GAAP FER für kotierte Gesellschaften neu die Ergebnisse je Segment offenzulegen. Gemäss bisheriger Regelung ist lediglich der Nettoerlös auszuweisen. Falls die Aussagekraft nicht beeinträchtigt wird, dürfen ähnliche Sparten bei der Offenlegung nach aussen zusammengefasst werden. Geht es nach dem Willen der  Fachkommission, hat ein Unternehmen die Wahl, ob es die Segmentrechnung nach Geschäftsbereichen (Sparten) oder nach geografischen Kriterien (Divisionen) ausweisen will.

Das Ergebnis darf auf Ebene des Betriebsergebnisses, der Ergebnisses vor Abschreibungen auf Sach- und immateriellen Anlagen oder des Bruttogewinns dargestellt werden. Um der ergänzenden Fachempfehlung für kotierte Gesellschaften zu genügen, sei keine Anpassung der internen Berichterstattung erforderlich. Wichtig ist die Beachtung der Stetigkeit, wie die Autoren schreiben. Wechsel bei der Darstellung sind erlaubt bei Änderungen des Tätigkeitsfelds oder wenn sich aufgrund der Anpassungen die Aussagekraft erhöht.

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