Swiss GAAP FER – Fachkommission genehmigt Entwurf zu ergänzender Fachempfehlung für kotierte Gesellschaften – Vernehmlassungsfrist 2.11.2012 – Teil 1/3

Die Fachkommission der Swiss GAAP FER hat an der letzten Sitzung den Entwurf zu einer ergänzenden Fachempfehlung für kotierte Publikumsgesellschaften genehmigt. Die vorgeschlagenen Regelungen betreffen vorwiegend den Bereich Offenlegung sowie Sachgebiete, die im bestehenden Regelwerk nicht oder nur rudimentär behandelt sind, wie die Stiftung für Fachempfehlung zur Rechnungslegung in einer Medienmitteilung schreibt. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 2. November 2012.

Die neu vorgeschlagenen Regelungen betreffen folgende 9 Bereiche:

1. .. Die Definition des Begriffs „kotierte Publikumsgesellschaften“
2. Die Erstanwendung von Swiss GAAP FER, welche zusätzlich die Übereinstimmung der Vorperiode mit Swiss GAAP FER verlangt
3. Die aktienbezogenen Vergütungen, die als Aufwand zu erfassen sind
4. Die aufzugebenden Geschäftsbereiche, deren Nettoerlös, Betriebsergebnis und Geldfluss aus Betriebstätigkeit nach erfolgter Ankündigung separat offenzulegen sind
5. Das Ergebnis je Beteiligungsrecht, das unverwässert und verwässert auszuweisen ist
6. Die Ertragssteuern, deren wichtigste Abweichungen vom gewichteten durchschnittlich zu erwartenden Steuersatz offenzulegen sind
7. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten finanzieller Art, deren Bewertungsgrundsätze und Konditionen offenzulegen sind
8. Die Segmentberichterstattung, die auf Stufe Segmenterlös und -ergebnis anhand der auf oberster Leitungsebene für die Unternehmenssteuerung verwendeten Segmentrechnung offenzulegen ist
9. Die Zwischenberichterstattung, die im Wesentlichen dem Swiss GAAP FER 12, Zwischenberichterstattung, entspricht

 

In den letzten drei Jahren haben sich verschiedene am Hauptsegment der SIX Swiss Exchange gelistete Unternehmen für einen Wechsel des Rechnungslegungsstandards entschieden. Die Umstellung erfolgte von den Internationalen Financial Reporting Standards (IFRS) auf den Standard Swiss GAAP FER, der sich vor allem an kleinere und mittelgrosse Unternehmen (KMU) richtet. Bei der Rechnungslegung den Standard gewechselt von IFRS auf Swiss GAAP FER haben Bossard, Gurit, Cham Paper, Hügli, Datacolor sowie Crealogix und Kardex. Lesen Sie dazu auch das Interview mit Thomas Reist, Head of Group Controlling bei der Kardex Gruppe.

Mit der Umstellung auf den Schweizer Standard einher geht auch ein Wechsel zum Nebensegment. Grund: Bei Unternehmen, die im Hauptsegment der SIX Swiss Exchange kotiert sind, ist seit 2005 ein Abschluss nach IFRS oder US GAAP Pflicht, während beim Nebensegment auch Swiss GAAP FER zugelassen ist. Derzeit sind beim Nebensegment 44 Unternehmen gelistet, welche die Jahresrechnung auf Basis von Swiss GAAP FER erstellen.

Durch den Wechsel erhalten die Swiss GAAP FER „eine erhöhte Aufmerksamkeit“ am Kapitalmarkt, wie Conrad Meyer, Präsident der Fachkommission FER, und Daniel Suter, Mitglied der Fachkommission sowie des Ausschusses Swiss GAAP FER, in einem Artikel im „Schweizer Treuhänder 12/9“ schreiben. Ziel sei es, Swiss GAAP FER als anerkannten Standard für kotierte Publikumsgesellschaften im Nebensegment zu festigen. Dabei will Swiss GAAP FER der Tendenz „zu sehr detaillierten“ Standards wie etwa IFRS bewusst nicht folgen, wie es im Fachartikel weiter heisst. Aus Sicht der Fachkommission Swiss GAAP FER ist die ergänzende Fachempfehlung für kotierte Publikumsgesellschaften gemäss Autoren eine „massvolle Erweiterung“.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *