Interview: Philippe Fleury von KPMG sieht Nachholbedarf bei Whistleblower-Gesetzgebung

Die Schweiz verzeichnete 2011 deutlich mehr Fälle von Wirtschaftskriminalität. Markant angestiegen ist auch die Deliktsumme. Die schwierige Wirtschaftslage mag eine Rolle gespielt haben für die Verrohung der Sitten. Doch für Philippe Fleury, Partner und Leiter der Forensik-Abteilung von KPMG Schweiz, spielen noch andere Gründe bei der Zunahme von Delikten eine Rolle. Präventive Wirkung erhofft sich Fleury von einer noch stärkeren Sensibilisierung der Mitarbeitenden.

Laut dem «Forensic Fraud Barometer» hatten Schweizer Gerichte 2011 insgesamt 69 Fälle von Wirtschaftskriminalität mit einer Deliktsumme von CHF 519.6 Mio. zu beurteilen, während im Vorjahr noch eine Schadenssumme von CHF 365.1 Mio. resultierte. Wie ist dieser Anstieg zu erklären?

Die Zahlen sind gegenüber dem letzten Jahr tatsächlich deutlich gestiegen. Diese Ergebnisse sind jedoch sehr variabel und müssen mit Vorsicht genossen werden. Einzelne Fälle sind stark vom Moment und Kontext abhängig und werden nur dann erfasst, wenn sie auch öffentlich bekannt werden. Wir sehen den Hauptgrund für die Zunahme darin, dass Unternehmen und Behörden Wirtschaftskriminalität immer weniger tolerieren und deshalb Betrugsfälle auch öfter melden und untersuchen. Einen zweiten Grund sehen wir in der gestiegenen öffentlichen Aufmerksamkeit: Innerhalb der letzten zehn Jahre sind diverse grosse Betrugsfälle publik geworden, welche das Thema auch in den Fokus der Medien gerückt haben. Das erhöht auch im Unternehmen den Druck Ungereimtheiten aufzudecken und kriminelles Verhalten zu verfolgen.

Kann die hohe Schadenssumme von CHF 519.6 Mio. allein mit der angespannten Wirtschaftslage erklärt werden? Oder gibt es andere Gründe, die den Anstieg erklären?

Die Wirtschaftslage spielt sicher eine wichtige Rolle. Aufgrund unserer Erfahrungen sehen wir drei Gründe für diesen Zusammenhang: In finanziell schwierigen Zeiten sind Angestellte eher dazu geneigt, Zahlen zu beschönigen, um die gesteckten Ziele zu erreichen, oder einen Bonus zu erhalten, den ihnen ihrer Meinung nach zusteht. Der finanzielle Druck kann auch dazu führen, dass Mitarbeiter ethische Werte eher in den Hintergrund stellen und sich illegal verhalten. Zudem kann das Vertrauen und die Loyalität der Mitarbeitenden durch Umstrukturierungs- oder Abbaumassnahmen in Mitleidenschaft gezogen werden. In einem solchen Klima sind Delikte eher wahrscheinlich als in einem Umfeld mit etablierten und gelebten Unternehmenswerten. Denn normativen Werte widersprechen einem solchen Verhalten.

In welche Arten von Delikten lassen sich die 69 Fälle grob einteilen?

Bei den meisten Fällen handelte es sich um Veruntreuung. 39 Fälle konnten dieser Kategorie zugeordnet werden – das entspricht einem Anteil von 55%. In 29 Fällen handelte es sich um Betrug und in neun Fällen wurden die Täter wegen Geldwäscherei angeklagt. Über einen längeren Zeitraum betrachtet haben verschiedene Studien gezeigt, dass Unterschlagung von Vermögenswerten und Anlagebetrug die am meisten verbreiteten Delikte darstellen.

Welche Kategorien von wirtschaftskriminellen Delikten haben in den letzten 10 Jahren an Bedeutung gewonnen?

Hier ist das Bild sehr klar. Verschiedene internationale Studien zeigen, dass die Verteilung der Deliktarten über die letzten Jahre hinweg recht stabil geblieben ist. Die Unterschlagung von Vermögenswerten ist und bleibt die mit abstand häufigste Art von Wirtschaftsverbrechen. Die Zahl der Fälle von Geldwäscherei hat hingegen leicht abgenommen. Dafür sind Betrug und Korruption während den letzten Jahren wieder in den Vordergrund gerückt.

Wer wird durch Wirtschaftskriminalität am stärksten geschädigt?

Betrachtet man die Schadenssumme, so ist auch dieses Jahr die Gruppe der Investoren die am stärksten geschädigte Opfergruppe. Mit einem Schadensvolumen von CHF 117.6 Mio. ergibt sich gegenüber der letzten Erhebung  nur eine leichte Veränderung. Wenn man hingegen die Anzahl Fälle ansieht, so liegen die «kommerziellen Unternehmen» mit 19 Fällen an der Spitze; die Investoren belegen mit elf Fällen Rang drei. Für die «kommerziellen Unternehmen» ist jedoch mit CHF 66.8 Mio. ein vergleichsweise «geringer» Gesamtschaden entstanden. Das entspricht einem durchschnittlichen Schadensbetrag von CHF 3.5 Mio. Die durchschnittliche Schadenssumme liegt bei den Investoren mit CHF 10.7 Mio. hingegen deutlich höher und klar über dem Gesamtschnitt. In neun der elf Fälle von geschädigten Investoren standen die Täter wegen Veruntreuung vor Gericht, in zwei Fällen wegen Anlagebetrugs bzw. Bilanzfälschung.

Gibt es in rechtlicher Hinsicht Nachholbedarf, um die Wirtschaftskriminalität besser bekämpfen zu können? Und in welchem Bereich wäre das vor allem der Fall?

Ja, das gibt es. Ein solcher Bereich ist die Whistleblower-Gesetzgebung. Whistleblowing ist ein wichtiges Instrument, um betrügerisches oder unethisches Verhalten aufzudecken. In der Schweiz sind Whistleblower nicht besonders geschützt. Es wäre zu überlegen, ob hier nicht ein gewisser Schutz sinnvoll wäre. In diese Richtung tendiert auch Transparency International und empfiehlt der Schweiz, Whistleblowern mit einer entsprechenden Änderung im Obligationenrecht einen besonderen Schutz zu gewähren.

Wie können sich Unternehmen und Investoren vor Wirtschaftsdelikten schützen?

Es gibt sehr viel, was ein Unternehmen tun kann. Dazu zählt beispielsweise das Einrichten einer Hotline für Whistleblowing oder die Einführung oder Optimierung eines Riskmanagement-Systems und den damit verbundenen internen Kontrollsystemen. Besonders wirkungsvoll sind aber auch die regelmässige Schulung der Mitarbeitenden sowie die Einführung eines Ethik-Kodex. Schlussendlich muss mit diesen Mitteln ein verantwortungsbewusstes und ethisch korrektes Handeln aller Mitarbeitenden gefördert und von den Führungspersonen vorgelebt werden.

Es macht durchaus Sinn diese Massnahmen auch von externen Experten überprüfen zu lassen. Dazu gehört auch, dass die IT-Systeme getestet werden. Denn neben den Mitarbeitenden, von welchen die meisten kriminellen Handlungen ausgehen, ist kein Unternehmen von äusseren Angriffen gefeilt.

Wir danken Philippe Fleury für die Beantwortung der Fragen.

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