ESTV: Ansätze für die Besteuerung von Holdinggesellschaften in den einzelnen Kantonen in 2013

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zeigt in einer Zusammenstellung die Ansätze für die Besteuerung der Holdingsgesellschaften in den einzelnen Kantonen. Die Ansätze (eingelesen per 31.1.2013) betragen im Einzelnen:

Kantone Steuer vom Kapital
Vom einbezahlten Grund- oder Stammkapital, den offenen und jenen stillen Reserven, die im Falle der ordentlichen Gewinnbesteuerung aus versteuertem Gewinn gebildet worden wären
Kanton Gemeinde
einfache Steuer ‰ jährliches Vielfaches
einfache
Steuer ‰
jährliches Vielfaches
AG 0,1,
mind. 500 Fr.
 ja Anteil
AI 0,01 – 0,06, mind. 500 Fr.  nein Anteil
AR 0,15,
mind. 300 Fr.
 ja Es wird ein fester Zuschlag des Vierfachen der einfachen Kantonssteuer auf dem Ertrag der Gewinn- und Kapitalsteuer erhoben. Anteil
BE 0,05 – 0,20  nein 0,05 – 0,20 nein
BL 0,1,
mind. 100 Fr.
 nein 0.1 nein
BS 0,5  nein Anteil
FR 0,17 – 0,08, minimum 170 Fr.  oui Les communes perçoivent l’impôt normalement en pour-cent de l’impôt cantonal. oui
GE
L’impôt sur le capital est déduit du montant de l’impôt sur le bénéfice.La réduction ne peut excéder 8’500 fr.
0,3  oui 0,3 oui
GL 0,05,
mind. 500 Fr.
 nein kein Anteil
GR 0,05,
mind. 300 Fr.
 nein Anteil
JU 0,15 – 0,05, mind. 200 Fr.  non 0,15 – 0,05,
mind. 200 Fr.
non
LU 0,01,
mind. 500 Fr.
 nein Anteil
NE 0,005  non 0,005 non
NW 0,1,
mind. 500 Fr.
 nein Anteil
OW 0,01,
mind. 500 Fr.
 nein Anteil
SG 0,01,
mind. 300 Fr.
 ja Zuschlag 220%
SH 0,025,
mind. 100 Fr.
 ja 0.025,
mind. 100 Fr.
ja
SO 0,2 – 0,05, mind. 200 Fr.  nein Die Einwohnergemeinden erheben die Steuer in Prozenten der Kantonssteuer. nein
SZ
Anstelle der Gewinnsteuer wird eine Minimalsteuer entrichtet, wenn diese die berechnete Gewinnsteuer übersteigt. Die Minimalsteuer wird nach den Eigenmitteln bemessen.
0,025,
mind. 100 Fr.
 ja Die Einwohnergemeinden erheben die Steuer in Prozenten der Kantonssteuer. ja
TG 0,01,
mind. 300 Fr.
 ja 0,01,
mind. 300 Fr.
ja
TI 0,15, minimum 500 Fr.  no 0,15 si
UR 0,01,
mind. 500 Fr.
 ja
VD 0,75  oui 0,75 oui
VS 0,1  non 0,1 non
ZG 0,02,
mind. 250 Fr.
 ja Die Einwohnergemeinden erheben die Steuer in Prozenten der Kantonssteuer. ja
ZH 0,15  ja Die Einwohnergemeinden erheben die Steuer in Prozenten der Kantonssteuer. ja

 

Bund Steuer vom
Beteiligungs
gewinn
Steuer vom Kapital
Vom einbezahlten Grund- oder Stammkapital, den offenen und jenen stillen Reserven, die im Falle der ordentlichen Gewinnbesteuerung aus versteuertem Gewinn gebildet worden wären.
ermässigt bis zu 100% keine Steuer

 

Das Dokument der ESTV vom 1.11.2012 enthält weitere Details zur Holdingbesteuerung.

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