ESTV: Aktuelle Ansätze 2013 der Gewinnsteuer für juristische Personen

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zeigt in einer Zusammenstellung die aktuellen Ansätze der Gewinnsteuern (per 1.11.2012) für juristische Personen in den einzelnen Kantonen. Die einfachen Ansätze (eingelesen per 31.1.2013) der Gewinnsteuer für juristische Personen betragen:

A. Proportionale Steuer vom Reingewinn

Kantone  …. Proportionale Steuer vom Reingewinn
AR
  • In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden.
  • Kein jährliches Vielfaches
  • Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, welche vor dem 1.1.2008 Steuererleichterung gewährt wurde, beträgt während der Dauer der Steuererleichterung die einfache Steuer 1,85% vom steuerbaren Reingewinn.
6%
AI In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden. 6% – 11,3% proportional Steuer, jährlich festgelegt in Bandbreite
GE In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden. 10%
GL In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden. 9%
GR In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden. 5,5%
LU In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden. 1,5% des steuerbaren Reingewinns
NW
  • In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden.
  • Kein jährliches Vielfaches
6%
OW
  • In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden.
  • Kein jährliches Vielfaches
6%
SG In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden. 3,75%
SH In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden. 5%
SZ In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden. 2,25% des steuerbaren Reingewinns. Anstelle der Gewinnsteuer wird eine Minimalsteuer entrichtet, wenn diese die berechnete Gewinnsteuer übersteigt. Die Minimalsteuer wird nach dem Eigenkapital bemessen.
JU In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden. 4%
TG In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden. 4%
TI
  • In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden.
  • Kein jährliches Vielfaches
9%
UR In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden. 4,2%
VD In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden. 9,5%
ZH In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden. 8%

.

Bund Proportionale Steuer vom Reingewinn
  • In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden.
  • Kein jährliches Vielfaches
8,5%

 

B. Progressive Steuer vom Reingewinn

Kantone Progressive Steuer vom Reingewinn
 AG In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden.
  • 6% auf den ersten 150‘000 Fr
  • 9% auf dem übrigen Reingewinn

Mindeststeuer: Sie beträgt als einfache (100%ige) Staatssteuer

  • für Kapitalgesellschaften 500 Fr.
  • für Genossenschaften 100 Fr.
 BE In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden.
  • 1,55% auf 20% des steuerbaren Reingewinns, mindestens jedoch auf 10‘000 Fr.
  • 3,1% auf die weiteren 50‘000 Fr. Reingewinn
  • 4,6% auf dem übrigen Reingewinn
 BL
  • In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden.
  • Kein jährliches Vielfaches
  • 6% auf den ersten 100’000 Fr. des Reingewinns
  • 12% auf dem verbleibenden Reinertrag
 FR Les impôts payés dans la période de calcul peuvent être déduits. 8,5% lorsque le bénéfice total n’excède pas 50’000 fr.

  • 4,20% sur les premiers 25’000 fr.
  • 12,80% sur les 25’000 fr. suivants
 NE Les impôts payés dans la période de calcul peuvent être déduits.
  • 6% sur les premiers 10’000 fr.
  • 10% sur les 10’000 fr. suivants
  • 10% sur 20’000 fr. suivants
  • 9% sur le bénéfice supérieur à 40’000 fr.
 SO In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden.
  • 5% auf den ersten 100‘000 Fr.
  • 8,5% auf dem verbleibenden Reingewinn
 VS
  • Les impôts payés dans la période de calcul peuvent être déduits.
  • Pas de multiple annuel
  • 3,0% jusqu’à concurrence de 100’000 fr.
  • 9,5% de 100’001 fr. et plus
 ZG In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden. Einfacher Ansatz (gilt nur 2012)

  • 3% für die ersten 100‘000 Fr.
  • 6,25% für den 100‘000 Fr. übersteigenden Gewinn

 

C. Mehrstufentarife nach Ertragsintensität C

Kanton
Mehrstufentarife nach Ertragsintensität C
BS
  • In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden.
  • Kein jährliches Vielfaches
9% Grundsteuer
zusätzlich so viele Prozente des steuerbaren Reingewinnes, als dieser Prozente des steuerbaren Kapitals zu Beginn der Steuerperiode ausmacht.
Maximum 20%

 

Das Dokument der ESTV vom 1.11.2012 enthält weitere Details.

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