Direkte Bundessteuer: 2012 keine Änderung bei Berufskostenpauschalen und Naturalbezügen – Ausgleich kalte Progression +0.6%

1. Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge im Steuerjahr 2012

a) Pauschalabzüge für Berufskosten
Bei den Pauschalabzügen für Berufskosten sind im Steuerjahr 2012 gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen vorgesehen, wie es in einem Rundschreiben des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) heisst.

b) Ansätze für die Bewertung von Naturalbezügen
Bei den Ansätzen für die Bewertung von Naturalbezügen ergeben sich ebenfalls keine Anpassungen.

2. Ausgleich der Folgen der kalten Progression für das Steuerjahr 2012

Die Folgen der kalten Progression werden mit einer Erhöhung von 0.6 Prozent ausgeglichen. Der massgebende Indexstand für den Ausgleich der Folgen per 30. Juni 2011 beträgt 161.9 Punkte (Basis Dez. 1982 = 100). Im Vorjahr stand der Index am 30. Juni 2010 bei 161.0 Punkten.

Bei den Abzügen sowie beim Elterntarif wird die vom 1. Januar 2011 bis zum 30. Juni 2011 aufgelaufene Teuerung in Höhe von 0.5 Prozent berücksichtigt. Beim Elterntarif erhöht sich der Abzug vom Steuerbetrag von CHF 250 auf CHF 251 pro Kind oder unterstützungsbedürftige Person.

Die Tarife zur Berechnung der direkten Bundessteuer sind aus der beiliegenden Tabelle ersichtlich (Tarif 2012/Post). Auf der Homepage der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) werden die neuen Abzüge sowie eine übersichtliche Tariftabelle publiziert.

Die Tarife für den Ausgleich der kalten Progression sind im Rundschreiben der ESTV vom 10. Oktober 2011 enthalten. Der Ausgleich der Folgen der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Das EFD hat am 22. September 2011 die Verordnung über die kalte Progression mit den neuen Tarifen und Abzügen angepasst, mit Inkrafttreten auf den 1. Januar 2012.

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