Die Fachkommission der Swiss GAAP FER hat an der letzten Sitzung den Entwurf zu einer ergänzenden Fachempfehlung für kotierte Publikumsgesellschaften genehmigt und in die Vernehmlassung geschickt. Conrad Meyer, Präsident der FER-Fachkommission, äussert sich zur Absicht der Fachkommission und zu strittigen Punkten bei den Bestimmungen und zum weiteren Vorgehen nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist.
Handelt es sich bei der ergänzenden Fachempfehlung um einen Schritt in Richtung IFRS in einer Art kleiner „convergence“?
Auf keinen Fall. Wir sehen uns als einen eigenständigen Standard und bleiben dem Grundsatz einer Rechnungslegung, die ein günstiges Verhältnis von Nutzen und Kosten anstrebt, verpflichtet. Die Swiss GAAP FER werden sich auch in Zukunft als schlanker Standard an Prinzipien und nicht an Einzelregelungen orientieren.
Die neue ergänzende Fachempfehlung richtet sich – sollte sie denn eingeführt werden – nur an kotierte Unternehmen. Damit wird der modulare Aufbau der Swiss GAAP FER mit den Kern FER, den gesamten FER und FER 30 für Konzerne um ein Element erweitert.
Der Grund ist der, dass eine Analyse ergeben hat, dass wir zur Zeit für kotierte Publikumsgesellschaften gewisse Sachverhalte, deren Offenlegung für Investoren relevant sein kann, nicht regeln (z.B. aktienbezogene Vergütungen, Aufzugebende Geschäftstätigkeiten, Ergebnis je Beteiligungsrecht, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten finanzieller Art, Segmentberichterstattung, Zwischenberichterstattung). Diese Lücke soll durch den neuen Standard geschlossen werden.
Warum macht die ergänzende Fachempfehlung keine Vorgaben darüber, wie Unternehmen Segmente bilden sollen (IFRS definiert das in 8.13, 8.14 und 8.15), oder ist es Ausdruck davon, dass man die Standards bewusst schlank halten will?
Gerade an diesem Beispiel wird der konzeptionelle Aufbau der Swiss GAAP FER sehr gut erkennbar. Wir bevorzugen eine prinzipielle Regelung gegenüber detaillierten Vorgaben, die von Einzelregelungen geprägt wären. Deshalb schlagen wir vor, dass die Unternehmen diejenige Segmentrechnung offen legen sollen, welche sie effektiv auch anwenden. Dazu sind die vom Unternehmen verwendeten Segmenterlöse und Segmentergebnisse zu publizieren. Weitere Regelungen braucht es aus unserer Sicht nicht.
Wie läuft die Vernehmlassung genau ab und welche Fachgremien können sich zum Vorschlag der Fachkommission über den Ausweis der Segmentergebnisse äussern?
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis am 2. November 2012. Es ist sämtlichen Fachgremien, juristischen Organisationen und Einzelpersonen möglich, ihre Meinung zur ergänzenden Fachempfehlung für kotierte Publikumsgesellschaften in die Vernehmlassung einzubringen. Die Stellungnahmen sind an die Postanschrift der FER Postfach 1477, 8021 Zürich oder per Mail fachsekretaer@fer.ch einzureichen. Zusätzlich ist geplant, die eingegangenen Stellungnahmen auf der Homepage zu veröffentlichen, sofern die Verfasser der Stellungnahmen damit einverstanden sind. Dadurch wird ein breit abgestützter und transparenter Prozess garantiert.
Auf welchen Zeitpunkt hin könnte die ergänzende Fachempfehlung in Kraft treten?
Die Vernehmlassung wird zeigen, inwieweit noch weitere Arbeiten bezüglich einer Fachempfehlung für kotierte Publikumsgesellschaften erforderlich sind. Damit verbunden ist auch die Frage einer Inkraftsetzung einer allfälligen neuen Fachempfehlung. Den Unternehmen wird auf jeden Fall genügend Zeit eingeräumt, um eine solche umsetzen zu können.
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Wir danken Conrad Meyer für die Beantwortung der Fragen..