Ferienzeit: Zwei Blogbeiträge pro Woche und eine Serie

Die Reise ist gebucht. Die Vorkehrungen sind getroffen. Jetzt kann es los gehen. Endstation Sehnsucht – nach der Ferne.

Wir werden Sie auch während den Sommerferien auf dem Laufenden halten. Allerdings orientieren wir uns bei der Kadenz von Veröffentlichungen unserer Blogbeiträge an den Bedürfnissen unserer Leserinnen und Leser. Ab Mitte Juli bis zum 19. August schalten wir zwei Blogs pro Woche, statt der üblichen drei. Zudem beschäftigen wir uns im Rahmen einer kleinen Sommerserie mit jungen innovativen Startup-Unternehmen.

Ihr Fernweh können wir nicht heilen. Aber Ihren Wissensdurst – auch während der heissen Ferienzeit.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit.

Ihr accountingundcontrolling.ch Team

Startup: Uepaa lanciert App für Verbesserungen in der Bergrettung

Manchen Opfern von Unfällen in den Schweizer Bergen könnte bei entsprechender Alarmierung schneller geholfen werden. Das Startup-Unternehmen Uepaa will mit einer App Retter gezielter und damit rascher an einen Unfallort bringen. Basis der App ist eine an der ETH in Zürich entwickelte Technik. Die Idee: Mit der Vernetzung von Handys lassen sich Unfallopfer auch in Gebieten ohne Mobilnetzabdeckung orten. Neue Wege geht Uepaa auch bei der Finanzierung.

Bei bestem Wetter geniessen viele den Aufenthalt in den Schweizer Bergen. Doch von allen sportlichen Freizeitaktivitäten ereignen sich beim Wandern am meisten Unfälle, wie eine Statistik der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) ausweist. Oft müssen Unfallopfer in einem abgelegenen Gebiet ausharren, bis sie gefunden werden. Zwar tragen heutzutage praktisch alle ein Handy auf sich, doch der fehlende Empfang von Geräten aufgrund von Lücken im Mobilfunknetz verunmöglicht die Alarmierung von Rettungskräften auf direktem Wege. Der Massentourismus bringt es zudem mit sich, dass in den Bergen immer mehr Personen in Gebieten ohne Mobilfunkempfang unterwegs sind. Dramatisch wird es, wenn Handynutzer darauf vertrauen, dass eine Alarmierung von Rettungskräften jederzeit und von überall her möglich ist. Bei Unfällen in den Bergen verstreicht bei der Suche nach Unfallopfern deshalb oft wertvolle Zeit. Doch bei der Bergung von Opfern zählt jede Minute. Eine erfolgreiche Rettung beginnt deshalb mit einer möglichst frühen und situationsgerechten Alarmierung. Und hier setzt die neue App von Uepaa an.

„Restrisiken bedenken“
„Angefangen hat alles vor drei Jahren an einem verschneiten Novembertag“, sagt Uepaa-Gründer und CEO Mathias Haussmann. Der erste Schneefall kündigt dieses Mal die Wintersaison früh an, für Aficionados des Wintersports gibt es dann kein Halten mehr. Unterwegs sind in der Regel nur wenige, welche das Hochgefühl, im Frischschnee talwärts zu stieben, schon in der Vorsaison auskosten wollen. Doch in Vorfreude auf die Skiabfahrt und bei der Bergfahrt seien dem passionierten Freerider und Familienvater die Restrisiken bewusst geworden. Bereits in der Gondel hätten sich deshalb mehrere Personen abgesprochen und die Telefonnummern ausgetauscht für den Fall, dass abseits der Piste etwas passiert. „Die Idee hat mich danach nicht mehr losgelassen“, sagt Mathias Haussmann. Er überlegte sich, wie Personen die Vernetzung ihrer Handys leichter bewerkstelligen können. Ein Motto hatte er schon damals im Kopf: Schütze dich, rette andere.

Abklärungen im Rahmen des Marketings und Gespräche mit Organisationen des Rettungswesens zeigten, dass ein Bedürfnis nach einer situationsgerechten Alarmierung vorhanden war. Diese Tatsache führte zur Erkenntnis, im Bereich der Rettung speziell bei der Alarmierung Verbesserungen ins Auge zu fassen. Das Vorgehen beim Abgleich von Dienstleistung und Marktbedürfnis kannte Haussmann bereits aus früheren Tätigkeiten, denn für Grossunternehmen in der Medtech-Branche hatte er vor Jahren bereits mehrere Startups zum Laufen gebracht.

Technik der ETH als „ideale Grundlage“
Für die praktische Umsetzung begann danach die Suche nach technischen Lösungen. An der ETH wurde er aufmerksam auf das von Professor Bernhard Plattner betreute Projekt Podnet. Bei der Technik nach dem Prinzip Peer-to-Peer ging es um den Austausch grosser Datenmengen wie beispielsweise Musikdateien. Allerdings ging die technische Entwicklung beim Austausch grosser Datenpakete in eine andere Richtung, denn weil Provider entsprechende Bandbreiten zur Verfügung stellen konnten, erfolgte die Nutzung von Musikdateien je länger je mehr mittels Streaming-Technik. „Podnet fand zwar nicht mehr für den vorgesehenen Zweck Verwendung, doch für Uepaa war es eine ideale Grundlage“, sagt Mathias Haussmann. Ein Lizenzvertrag bildete schliesslich die Grundlage für die neue Anwendungsmöglichkeit von Podnet. Für Uepaanet musste Podnet allerdings neu codiert werden, was rund ein halbes Jahr in Anspruch nahm. Die technische Lösung eng begleitet hatte Franck Legendre, der an der ETH das Projekt Podnet während mehrerer Jahre mitbetreute. Er stieg schliesslich als Mitgründer bei Uepaa ein. „Die Konstellation war ein Glücksfall“, wie Haussmann sagt. Als Berater involviert ist auch Bernhard Plattner.

Suche nach Investoren und Rolle von Investiere.ch
Inzwischen – es ist das Jahr 2011 – widmet sich Haussmann dem Projekt vollamtlich. Parallel zur Bewältigung der technischen Herausforderungen begann für Haussmann die Suche nach Investoren. Allein 2011 führte Uepaa mit 50 bis 60 potenziellen Investoren Gespräche durch. Zwar würdigten die meisten Interessenten den konzeptionellen Ansatz von Haussmann, zuerst die Bedürfnisse abzuklären und erst dann nach der technischen Lösung zu suchen – oft genug erfolgt dies umgekehrt –, dennoch stiess Haussmann auf Zurückhaltung. Nach einer Reihe von Absagen ermöglichten schliesslich Preisgelder von Wettbewerben die Erstellung erster Prototypen.

Insbesondere auch über die Internetplattform Investiere.ch konnte Uepaa schliesslich 33 Investoren gewinnen. Bei Investiere.ch handelt es um eine Plattform nach Art des Crowd-Investing. Zu den Investoren gehören grösstenteils Privatpersonen, die sich mit Beträgen zwischen 10‘000 und 50‘000 bei Uepaa engagieren, sowie um sogenannte Business Angels. Beteiligt ist auch die ZKB, klassisches Venture Capital ist dagegen nicht involviert. Moneyhouse weist bei der Uepaa AG ein Aktienkapital von 175‘000 Franken aus. Speziell die Beteiligung von Privatpersonen hat sich als ideal erwiesen. „Diese Gruppe von Investoren zeigte Affinität zur Technik und testeten die Betaversionen ausgiebig, was uns wiederum zu wertvollen Erkenntnissen führte“, sagt Mathias Haussmann.

Mit anderen Handys ein Netz knüpfen
Uepaa nutzt für den Dienst die Möglichkeiten der sogenannten opportunistischen Technik. Weil die Mobilfunknetze nicht die gesamte Fläche der Schweiz abdecken, dienen stattdessen Mobilfunkgeräte der Übermittler von Informationen. Mit der App von Uepaa profitieren alle von einer direkten Anbindung an die Notrufzentrale der Uepaa – 24 Stunden und 7 Tage pro Woche. Sollte der Empfang fehlen, weil das Handynetz Lücken aufweist, sucht sich der Alarm seinen Weg über andere Smartphones in der Umgebung. Möglich macht das die sogenannte Peer-to-Peer-Technik, welche Smartphones aller Nutzer und Retter zu einem Adhoc-Netz verknüpft. Dank dem sogenannten “Grüezi”-Prinzip teilen Uepaa-Nutzer ihren Standort beispielsweise bei einer Wanderung automatisch mit anderen Nutzern. So werden Angaben zur Person und räumlicher Position auch aus Gebieten ohne Handyempfang übermittelt, wodurch professionelle Retter früher und schneller agieren können. Diese erhalten ebenfalls eine ähnliche App, welche die Peilung von verunfallten oder vermissten Personen ermöglicht. Da die Handys unabhängig vom Mobilfunknetz untereinander verbunden sind, funktioniert die App gerade auch dann, wenn das Handynetz nicht mehr vorhanden ist. Alarmsignale erreichen zuerst Personen in der Umgebung und über Trackingfunktionen auch Gewährspersonen oder Angehörige. Erst diese lösen im Bedarfsfall dann eine Rettung aus. Die Prozedur hilft zudem, Fehlalarmmeldungen zu vermeiden. In der Anfangsphase wird der Dienst von Uepaa noch durch Luftortung unterstützt. „Je mehr Personen bei Uepaa dabei sind, desto weniger Luftortung wird nötig sein“, sagt Haussmann.

Datenschutz: Ein- und Ausschaltung der App möglich
Die Datensicherheit sieht Haussmann gewährleistet, da sich die App beispielsweise bei einem Aufenthalt in den Bergen einschalten und dann wieder ausschalten lässt. Eine solche Ein- und Ausschaltfunktion ist bei Apps unüblich. Die Übertragung der Daten erfolgt zudem verschlüsselt. Und die Daten werden nach Verstreichen einer bestimmten Frist gelöscht, wobei Uepaa diesbezüglich vorsichtig sein müsse. Insbesondere mache es keinen Sinn, Daten vorzeitig zu löschen, gerade wenn es beispielsweise darum gehe, den Aufenthaltsort von vermissten Personen zu eruieren.

Der Firmenname geht übrigens ebenfalls zurück auf sportliche Aktivitäten von Mathias Haussmann. Im Tennis war er beim Schlagen einer Rückhand derart geschickt, das ihm unverhofft der Laut „Uepaa“ entfuhr. Von Kameraden wurde Haussmann immer wieder an „Uepaa“ erinnert, später war der Ausdruck immer wieder Synonym für Geglücktes.

Neue Funktionen und Expansion geplant
„Wir wollten den Dienst unbedingt mit Beginn der Wandersaison starten. In den letzten Wochen haben wir deshalb hart daran gearbeitet“, sagt Mathias Haussmann. Ab September 2013 will Uepaa eine automatische Unfallerkennung anbieten. Denn oft sind Unfallopfer über eine bestimmte Zeit bewusstlos oder sie können den Alarmknopf an einem Gerät nicht mehr betätigen. Für die Rettung verstreicht so wiederum wertvolle Zeit. Mit der entsprechenden App sollen Geräte eine Unfallsituation erkennen können und über Funk ein anderes Gerät suchen. Das Prozedere für einen Alarm muss dabei wiederum so ausgestaltet werden, dass bestimmte Situationen berücksichtigen werden, bei denen keine Rettung ausgelöst werden sollte wie beispielsweise dann, wenn jemand den Rucksack zusammen mit dem Handy irgendwo vergessen hat. Eine weitere Funktion läuft unter dem Begriff Kameradenhilfe, bei der Handynutzer in der näheren Umgebung eine Alarmmeldung erhalten.

Haussmann sieht Uepaa als Unterstützung der Rettungsprozesse mit alternativer Suchtechnik und die Schweiz auch als eine Art Testmarkt. In einem nächsten Schritt gelte es, auch die Märkte umliegender Alpenländer zu bearbeiten. Ebenfalls ab September 2013 wird die App voraussichtlich international erhältlich sein. Als Berater bei Uepaa mit im Boot ist unter anderen der frühere Swisscom-Finanzchef Ueli Dietiker sowie Sascha Hardegger von der Rega. Intensivieren will Uepaa gemäss Haussmann die Zusammenarbeit mit Schweiz Tourismus und den Bergbahnen. Bei der Vermarktung arbeitet Uepaa mit der Mammut Sports Group AG zusammen. Vorgesehen ist auch, spezielle Funktionen für Wintersportler anzubieten wie etwa die Hilfe bei der Suche nach Verschütteten bei Lawinenniedergängen. „Wenn nur eine Person gerettet werden kann, weil früher erkannt wird, dass sie sich in einer Notlage befindet, hat sich unsere Vision erfüllt“, sagt Mathias Haussmann.

Weitere Links

Google Play      http://bit.ly/182VFzy

Apple Store       http://bit.ly/11vhKHv

 

Keine Änderung bei Verfahren zur Vermeidung der interkantonalen Doppelbesteuerung

Änderungen bei Verfahren zur Vermeidung interkantonaler Doppelbesteuerung sind ein Eingriff in das föderalistische Steuersystem und die kantonale Steuerautonomie. Der Bundesrat sieht deshalb keine Möglichkeit, die Verfahren zu vereinfachen, wie er in einer Medienmitteilung schreibt In einem Bericht, der von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) in Zusammenarbeit mit Vertretern der kantonalen Steuerverwaltungen erarbeitet wurde, antwortet der Bundesrat auf ein entsprechendes Postulat von Nationalrätin Viola Amherd. Im Postulat wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament einen Bericht darüber vorzulegen, wie die Vermeidung der interkantonalen Doppelbesteuerung bürgerfreundlicher umgesetzt werden kann, zumal die Verfahren zu komplex seien und zu wenig Rechtssicherheit böten.

Interkantonale Doppelbesteuerung und ihre Vermeidung

Die Vermeidung interkantonaler Doppelbesteuerung ist grundsätzlich eine Aufgabe der Kantone. Die Steuerhoheit der Kantone bewirkt aber, dass Steuerpflichtige mit Beziehungen zu mehreren Kantonen einer doppelten Besteuerung unterliegen können. Gemäss Bundesverfassung (Artikel 127) trifft der Bund die erforderlichen Massnahmen zur Vermeidung dieser Doppelbesteuerung. Das Bundesgericht hat unter Wahrung der kantonalen Autonomie im Steuerrecht zu diesem Thema eine Reihe von Normen erlassen.
Im Bericht geht der Bundesrat insbesondere der Frage nach, ob die Veranlagung natürlicher Personen künftig nur noch im Wohnsitzkanton vorgenommen werden kann, ob die Schuldzinsen bei der Steuerberechnung anders berücksichtigt werden sollen und ob künftig bei der Ermittlung der Gewinnungskosten und der Sozialabzüge die Bestimmungen des Wohnsitzkantons als massgeblich erklärt werden können.
Insbesondere bei der materiellen Harmonisierung von Sozialabzügen sieht der Bundesrat einen massiven Eingriff in das föderalistische Steuersystem. Falls die Veranlagungsverfahren nur noch im Wohnsitzkanton (Hauptsteuerdomizil) zur Durchführung gelangen, würden sie komplexer, was unter dem Strich nicht die erwünschte Vereinfachung bringe.

Postulat sähe Änderungen nur bei natürlichen Personen vor

Gemäss Postulantin hätten sich die angestrebten Vereinfachungen nur auf die natürlichen Personen beschränkt. Deren Veranlagung hätte bei interkantonalen Sachverhalten nur noch im Wohnsitzkanton vorgenommen werden sollen (keine Veranlagung mehr im Liegenschafts-, Geschäftsort- und Betriebs-stättekanton). Die Schuldzinsen wären nicht mehr nach der Lage der Aktiven, sondern proportional nach den Einkommensanteilen zu verteilen. Bei der Veranlagung und Ausscheidung wären sodann allein die Gewinnungskosten und Sozialabzüge des veranlagenden Wohnsitzkantons als massgebend heranzuziehen. Allerdings bedingt der postulierte Änderungsvorschlag eine Revision der Bundesverfassung (Art. 129 Abs. 2 BV).
Der Bericht zeigt anhand des Falls eines Selbständigerwerbenden auf, welche Änderungen sich bei einer Umsetzung der im Postulat aufgeführten Forderungen ergeben hätten. Das Beispiel beschreibt den Fall eines Selbständigerwerbenden mit Hauptsteuerdomizil im Kanton Zürich, einem Mehrfamilienhaus im Kanton Zürich und Geschäftsort im Kanton Aargau, wobei die Schuldzinsverteilung gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung (Variante a) und Vorschlag der Postulantin (Variante b) durchgerechnet ist.

Keine Änderung bei juristischen Personen

Bei juristischen Personen sollen weder in formeller noch in materieller Hinsicht Änderungen erfolgen (siehe Bericht S. 30/47). Die unterschiedliche steuerliche Behandlung von juristischen und natürlichen Personen beim materiellen Recht und im Verfahrensrecht hätte gemäss Bericht die Handhabung des Doppelbesteuerungsrechts eher noch komplizierter gemacht. Dabei ist zu bedenken, dass sich im Bereich des Unternehmenssteuerrechts für natürliche und juristische Personen grundsätzlich die gleichen Ausscheidungsprobleme stellen, wie es im Bericht des Bundesrats weiter heisst.

Prüfung einer mögliche Überarbeitung des Beschwerdeverfahrens bei Doppelbesteuerung

Allerdings beauftrag der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) zu prüfen, ob bei Doppelbesteuerungsbeschwerden im Sinne einer Ausnahme nicht alle kantonalen Instanzen angerufen werden müssen, wie es in der Mitteilung weiter heisst.

KOF-Umfrage: Schweizer Unternehmen investieren 2013 mehr – Ausblick 2014 pessimistischer

Die Bruttoanlageinvestitionen in der Schweiz dürften 2013 relativ stark zunehmen, wie die Resultate der jüngsten Investitionsumfrage der KOF Konjunkturforschungsstelle zeigen. Während im Vorjahr die Investitionstätigkeit lediglich um 1 Prozent gestiegen ist, rechnen Schweizer Unternehmen aufgrund der aktuellen Umfrageergebnissen für das Jahr 2013 mit einer nominalen Zunahme der Bruttoanlageinvestitionen von rund 11 Prozent. Dies schreibt die KOF Konjunkturforschungsstelle in einer Mitteilung. Die Investitionsumfrage des Frühjahrs 2013 bestätigt somit die Ergebnisse der Umfrage vom Herbst letzten Jahres. Bei der damaligen Befragung ging die KOF ETH aufgrund der Einschätzungen der Unternehmen von einer Zunahme der Investitionstätigkeit von rund 10 Prozent, wobei es sich schon damals zeigte, dass die Impulse für die Zunahme vorwiegend aus der Industrie und dem Dienstleistungssektor kamen. Die KOF Investitionsumfrage erfasst nach Angaben 2‘300 Schweizer Unternehmen.
Der Ausblick für 2014 sei hingegen pessimistischer. Kein Sektor rechne per Saldo damit, seine Investitionstätigkeit weiter auszudehnen, wie es weiter heisst.

Industrie und Dienstleistungsbetriebe treiben Bruttoanlageinvestitionen

In der Industrie steigen die Ausrüstungsinvestitionen um 11 Prozent und die Bauinvestitionen um 4 Prozent. Die grösste Zunahme wird in der Textilindustrie erwartet, wobei in dieser Branche sowohl Ausrüstungs- als auch Bauinvestitionen besonders stark ansteigen dürften, wie es weiter heisst.

Wie bereits im Herbst rechnete der tertiäre Sektor für das laufende Jahr mit einer Zunahme der Bruttoanlageinvestitionen von rund 10 Prozent. Grösste Veränderungsraten weist dabei der Autoservice und -handel aus, wobei sowohl bei den Ausrüstungs- als auch bei den Bauinvestitionen Zunahmen zu verzeichnen sind. Aufgrund der Neuzulassungen in früheren Jahren stelle sich die Branche auf den steigenden Fahrzeugbestand ein, wie es weiter heisst. Auch fast alle weiteren Branchen des Dienstleistungssektors gingen von einem mit einem Anstieg der Bruttoanlageinvestitionen.
Und noch etwas fällt an de KOF-Umfrageergebnissen auf: Die Zunahme der Bruttoanlageinvestitionen im tertiären Sektor ist global gesehen fast ausschliesslich auf die Zunahme von Ausrüstungsinvestitionen zurückzuführen, während die Bauinvestitionen stagnieren.
Mit einer Stagnation rechnen dagegen Unternehmen im Bereich der Nachrichtenübermittlung sowie der Bankensektor.
Der Bausektor ist im Hinblick auf die Investitionstätigkeit für das Jahr 2013 weniger optimistisch. Laut Angaben der befragten Unternehmen dürften die Bruttoanlageinvestitionen in diesem Jahr um rund 4 Prozent niedriger ausfallen als im Vorjahr. Der Rückgang beträgt gemäss KOF-Befragung beim Bauhauptgewerbe 4 Prozent und im Ausbaugewerbe 5 Prozent. Bei Betrachtung der Bruttoanlageinvestitionen nach dem Verwendungszweck, dürften im Jahr 2013 in diesem Sektor sowohl Ausrüstungs- als auch Bauinvestitionen abnehmen.
Den grössten Rückgang bei der Investitionstätigkeit meldet die Branche Papier und Druckerzeugnisse, vor allem aufgrund der Digitalisierung und der Konkurrenz aus dem Ausland. Einen starken Rückgang der Bruttoanlageinvestitionen erwartet auch der Fahrzeugbau, zumal die grossen Bauinvestitionen der letzten beiden Jahre nun abgearbeitet seien.

Grossunternehmen mit grösstem Zuwachs

Insgesamt planen Unternehmen aller Grössenordnungen im laufenden Jahr ihre Bruttoanlageinvestitionen zu erhöhen. Die stärkste Zunahme erwarten Grossunternehmen, während Klein- und Mittelunternehmen im Vergleich mit deutlich geringeren Zuwachsraten rechnen. Auch bei den Ausrüstungsinvestitionen sind die Veränderungsraten bei Grossunternehmen am höchsten. Kleinunternehmen erwarten bei den Ausrüstungsinvestitionen eine Zunahme von über 10 Prozent und bei den Bauinvestitionen immerhin noch 5 Prozent. Unternehmen mittlerer Grösse rechnen dagegen nicht damit, das Niveau ihrer Bauinvestitionen vom letzten Jahr halten zu können, wie es weiter heisst. Dafür erwarten die befragten Grossunternehmen eine Zunahme ihrer Bauinvestitionen von über 10 Prozent.

Swiss Economic Forum: Nouriel Roubini über Aktienmärkte, SNB und die Schweiz

Der Ökonom Nouriel Roubini trat am Donnerstag am Swiss Economic Forum in Interlaken auf. Im Interview mit der Berner Zeitung äussert sich Roubini zur Diskrepanz zwischen den Kursen an den Aktienmärkten und der Lage bei der Realwirtschaft mit den sehr durchschnittlichen Wachstumsraten. Roubini wagt auch Aussagen zur Eurozone. Zugleich stellt er der Schweiz ein gutes Zeugnis aus und er erklärt, was mit den SNB-Devisenreserven auch noch geschehen könnte.

Vier Hauptrisiken sind kleiner geworden

Für die Diskrepanz bei den Entwicklungen von Aktienmärkten und Realwirtschaft sieht Roubini mehrere Gründe. „Im vergangenen Jahr gab es vier Hauptrisiken: das Auseinanderbrechen der Eurozone, die sogenannte Fiskalklippe in den USA, einen abrupten Rückgang des Wachstums in China und die Gefahr eines Kriegs zwischen Israel und dem Iran.“ Diese Risiken in der Weltwirtschaft seien im Vergleich zum Vorjahr kleiner geworden, was sich in einem Anstieg der Aktienkurse widerspiegle. Allerdings könne dieses Missverhältnis zwischen der Situation an den Aktienmärkten und jener in der Realwirtschaft nicht ewig dauern. „Entweder beginnt das Wachstum in Europa, den USA oder Japan anzuziehen oder die Aktienpreise werden sinken“, so Roubini weiter.
Und wie sieht der Starökonom das Risiko eines Crashs an den Aktienmärkten? „Solange die expansive Geldpolitik in den Industrieländern anhält, sehe ich keine Gefahr eines Crashs. An den Aktienmärkten gibt es keine Blase. Die Aktien sind angesichts der guten Gewinnentwicklung der Unternehmen nicht überbewertet.“

Wahrscheinlichkeit fürs Weiterbestehen er Eurozone

Die Wahrscheinlichkeit, das die Eurozone bestehen bleibt und nicht – wie von vielen befürchtet – auseinander bricht, schätzt Roubini auf über 70 Prozent. Zugleich ordnet Roubini der Möglichkeit, dass kleine Länder wie Griechenland oder Zypern die Eurozone im Verlauf der nächsten drei bis fünf Jahre verlassen werden, ein Wahrscheinlichkeit von rund 50 Prozent zu.

Solide Steuerpolitik der Schweiz

Lobende Worte hat Roubini für die Schweizer Volkswirtschaft übrig, vor allem verfüge die Schweiz über grossartige Institutionen. Es deute nichts darauf hin, dass die Erfolgsgeschichte der Schweiz bald zu Ende gehen könnte, so Roubini. In der Finanzkrise habe die Schweiz bewiesen, dass sie auch grössere Probleme bewältigen könne. Zudem sei es richtig, dass die Eigenmittelvorschriften der Banken verschärft worden seien. Und Roubini nennt einen weiteren Grund für den Erfolg der Schweiz: “Die Steuerpolitik ist sehr solid.“

Abbau der SNB-Devisenreserven kann lange dauern

Roubini macht zudem auf Möglichkeiten aufmerksam, wie die Schweizerische Nationalbank (SNB)  mit dem hohen Bestand an Devisenreserven von rund CHF 500 Mrd. umgehen könnte. Es sei nicht zwingend, dass die Nationalbank die Reserven sofort loswerden müsse. „Möglich wäre auch, einen Teil der Gelder in einen Staatsfonds auszulagern, wie es andere Länder machen“, erklärt Roubini. Das erlaube es in grösserem Umfang als heute, Gelder in Aktien und Obligationen anzulegen. Allerdings verweist Roubini dabei auch auf gewisse Risiken, zumal es keinen einfachen und schnellen Weg gebe, die Währungsreserven abzubauen. Und auf die Frage, ob es Jahre dauern könne, bis die Devisen reduziert sind, sagte Roubini: „Ja, vielleicht sogar Jahrzehnte.“

International bekannt wurde Nouriel Roubini, Berater im Finanzministerium in der Regierung Clinton, weil er 2006, als wichtige Wirtschaftsregionen noch einen Boom verzeichneten, bereits warnende Aussagen zur Entwicklung auf den Finanzmärkten machte. Roubini ist Professor an der Stern School of Business in New York und Leiter der Firma Roubini Global Economics.

 

Jeder fünfte Mitarbeitende ist sich einer finanziellen Manipulation im Unternehmen bewusst

Einer von fünf Mitarbeitenden ist sich innerhalb der letzten zwölf Monate der finanziellen Manipulation im eigenen Unternehmen bewusst. In wachstumsstarken Märkten steigt der Anteil von Mitarbeitenden, die angeben, über Manipulationen Bescheid zu wissen, auf über ein Viertel. In der Schweiz besteht bei jedem zehnten Mitarbeitenden ein Bewusstsein über unethischen Verhaltens in seinem Unternehmen. Dies sind die Ergebnisse einer Umfrage des Beratungsunternehmen Ernst & Young (Europe, Middle East, India and Africa EMEIA Fraud Survey 2013: Navigating today’s complex business risks). Befragt wurden mehr als 3’000 Angestellte in 36 Ländern.

Auf Verwaltungsrats- und oberster Führungsebene haben sogar 42 Prozent der Befragten Kenntnisse von finanziellen Manipulationen im Verlaufe der letzten 12 Monate, insbesondere bei Umsatzzahlen oder Kosten im jeweiligen Unternehmen. Zudem nehmen 57 Prozent an, dass Bestechung und Korruption in ihrem jeweiligen Land weit verbreitet sind, wie Ernst & Young weiter schreibt. Die Umfrage ergab zudem:

  • 38 Prozent der Befragten glauben, dass Unternehmen die Finanzergebnisse aufblähen.
  • In Wachstumsmärkten stellen Unternehmen die Finanzergebnisse oft falsch dar (das denkt rund die Hälfte der Befragten). In Westeuropa geben 29 Prozent der Befragten einen solchen Befund.
  • Unter den Befragten in der Schweiz sind lediglich 16 Prozent der Auffassung, dass finanzielle Manipulation in der Schweiz verbreitet ist.

Gemäss Umfrage erhöht sich das Risiko einer Falschdarstellung von finanziellen Ergebnissen in einem unethischen Geschäftsumfeld. Im Zusammenhang mit der Verbreitung von Bestechung und Korruption zeigt die Umfrage folgendes Bild:

  • 57 Prozent aller Befragten geht davon aus, dass Bestechung und Korruption im Geschäftsalltag ihrer Länder gang und gäbe ist.
  • In Wachstumsmärkten beträgt der Anteil der Befragten mit dieser Meinung sogar 67 Prozent.
  • In der Schweiz sind immerhin noch 10 Prozent der Befragten der Meinung, dass Bestechung und Korruption weit verbreitet sind.
  • 26 Prozent (Schweiz: 7 %) sind der Meinung, dass es in ihrem Sektor üblich ist, Aufträge mithilfe von Bestechung zu gewinnen.

Wie die Umfrage zeigt, besteht in vielen Unternehmen zwischen oberem Management und den anderen Mitarbeitenden eine deutliche Kluft in der Wahrnehmung, was Relevanz und Effektivität von Compliance-Richtlinien betrifft. Interessant sind in diesem Zusammenhang folgende Erkenntnisse:

  • 60 Prozent der Verwaltungsräte und oberen Führungskräfte gehen davon aus, dass ihr Unternehmen Mitarbeitende unterstützen würde, Verdachtsfälle von Betrug, Bestechung oder Korruption zu melden.
  • Aber: Nur 34 Prozent der Mitarbeitenden stimmen dieser Annahme zu.

Die Studie können Sie hier herunterladen.

Anmeldung zur MWST per sofort vollständig elektronisch möglich – MWST goes App

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ermöglicht es Unternehmen ab sofort, sich vollständig elektronisch für die Mehrwertsteuer (MWST) anzumelden. Mit der Online-Anmeldung für die MWST wird der bisherige Anmeldeprozess vereinfacht, wie die ESTV in einer Mitteilung (Die Anmeldung zur Mehrwertsteuer ist vollständig elektronisch möglich, 15.5.2013) schreibt. Die betroffenen Unternehmen müssen den Fragebogen nicht mehr ausdrucken und per Post an die ESTV schicken, eine elektronische Einreichung des Dokuments genügt. Einige weitere Formulare sind in der neuen Anwendung integriert und die Angaben dazu können online übermittelt werden, wie die ESTV schreibt. Das gelte für die Unterstellungserklärungen für Saldo- und Pauschalsteuersätze sowie für den Antrag um Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten. Ziel ist es die Kundenbeziehungen der ESTV medienbruchfrei zu gestalten. In einem nächsten Schritt will die ESTV die elektronische Einreichung von MWST-Abrechnungen ermöglichen, wie es weiter heisst.

MWST goes „App“ – neu auch für Android, verbesserte iOS-Version

Die Hauptabteilung Mehrwertsteuer der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) stellt neu den Steuerpflichtigen eine „App“ zur Verfügung, mit der sämtliche Mehrwertsteuer-Infos und Mehrwertsteuer-Branchen-Infos heruntergeladen werden können, wie die die ESTV in einer weiteren Mitteilung (MWST goes „App“, 14.5.2013) schreibt.

Die Applikation MWST-Info ist gemäss ESTV jetzt auch für Android erhältlich. Sie kann über den App-Store bezogen werden. Die iOS-Version wurde verbessert und erlaubt nun eine freie Textsuche innerhalb eines Dokumentes. Neu lassen sich auch Seitenvermerke sowie Notizen erfassen und durch eine Exportfunktion speichern. Eine neue Benutzeroberfläche erlaubt zudem eine Gesamtübersicht über sämtliche Broschüren und ein flüssigeres Scrollen in den Dokumenten, wie es weiter heisst.

Klicken Sie hier für den Download der App (iOS, Android).

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Fiskaleinnahmen des Bundes 2012

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat Zahlen zu den Fiskaleinnahmen des Bundes für das Jahr 2012 sowie die Budgets für 2013 veröffentlicht. Wie die Übersicht zeigt, machen die Direkte Bundessteuer sowie Verbrauchssteuer den Löwenanteil aus. Zu den einträglichsten Verbrauchssteuern zählt für den Bund in erster Linie die Mehrwertsteuer. Die Zahlen zeigen zudem, wie im Gefolge der Finanzkrise die Einnahmen im Jahr 2010 im Vergleich zur Vorperiode drastisch zurückgegangen sind. Insbesondere aus der Direkten Bundessteuer sowie der Mehrwertsteuer flossen im Jahr 2010 weniger Geld in die Kasse des Bundes. Dagegen lagen die Einnahmen aus der Stempelsteuer sowie aus der Tabaksteuer im Jahr 2010 deutlich höher als in der Steuerperiode zuvor.

Für eine vergrösserte Ansicht klicken Sie hier.

ESTV: Ansätze für die Besteuerung von Beteiligungsgesellschaften in den einzelnen Kantonen in 2013

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zeigt in einer Zusammenstellung die Ansätze für die Besteuerung von Beteiligungsgesellschaften in den einzelnen Kantonen. Die Ansätze (eingelesen per 31.1.2013) betragen im Einzelnen:

Kantone…. Erforderliche Mindestbeteiligung Gewinnsteuer Kapitalsteuer
AG 10% oder 1 Mio. Fr. ermässigt ermässigt
Die Steuer auf dem Eigenkapital ermässigt sich im Verhältnis der Beteiligung zu den gesamten Aktiven.

  • Kapitalgesellschaften mind. 500 Fr.
  • Genossenschaften mind. 100 Fr.
AI 10% oder 1 Mio. Fr. ermässigt 0,1‰ – 0.6 ‰, mindestens 500 Fr.
AR 10% oder 1 Mio. Fr. ermässigt 0,1‰, mindestens 300 Fr.
BE 10% oder 1 Mio. Fr. ermässigt 0,3‰
BL 10% oder 1 Mio. Fr. ermässigt 1,0‰
BS 20% oder 2 Mio. Fr. ermässigt 5,25‰
FR 10% ou 1 mio fr. réduit 1,6‰
GE 10% ou 1 mio fr. réduit 1,8‰ (sans bénéfice imposable 2,0‰)
GL 10% oder 1 Mio. Fr. ermässigt 2,0‰
GR 10% oder 1 Mio. Fr. ermässigt
  • 2,3‰ bis 5’768’000 Fr.
  • 2,5‰ über 5’768’000 Fr.
JU 10% ou 1 mio fr. réduit 0,75‰
LU 10% oder 1 Mio. Fr. ermässigt
NE 10% ou 1 mio fr. réduit 2,5‰
NW 10% oder 1 Mio. Fr. ermässigt 0,1‰
Die Jahressteuer hat unter Berücksichtigung der Gewinnsteuer jedoch mindestens 500 Fr. zu betragen, ausgenommen bei Genossenschaften des kantonalen öffentlichen Rechts.
OW 10% oder 1 Mio. Fr. ermässigt 2,0‰, mindestens 500 Fr.
SH 10% oder 1 Mio. Fr. ermässigt 0,5‰ (ermässigt)
SO 10% oder 1 Mio. Fr. ermässigt 0,8‰
SG 10% oder 1 Mio. Fr. ermässigt ermässigt
Die Steuer auf dem Eigenkapital ermässigt sich im Verhältnis der Beteiligung zu den gesamten Aktiven.
SZ 10% oder 1 Mio. Fr. ermässigt 0,4‰
TG 10% oder 1 Mio. Fr. ermässigt 0,3‰, mindestens 100 Fr.
TI 10% ou 1 mio fr. réduit 1,5‰
UR 10% oder 1 Mio. Fr. ermässigt
VD 10% ou 1 mio fr. réduit 0,3‰
VS 10% ou 1 mio fr. réduit
  • 1,0‰ jusqu’à 500’000 fr.
  • 2,5‰ pour 500’001 fr. et plus
ZG 10% oder 1 Mio. Fr. ermässigt 0,5‰
ZH 20% oder 2 Mio. Fr. ermässigt 0,75‰

 

Bund Erforderliche Mindestbeteiligung Gewinnsteuer Kapitalsteuer
10% oder 1 Mio. Fr. ermässigt keine Steuer
Participation minimale nécessaire Impôt sur le bénéfice Impôt sur le capital

 

Das Dokument der ESTV vom 1.11.2012 enthält weitere Details zur Holdingbesteuerung.

ESTV: Ansätze für die Besteuerung von Holdinggesellschaften in den einzelnen Kantonen in 2013

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zeigt in einer Zusammenstellung die Ansätze für die Besteuerung der Holdingsgesellschaften in den einzelnen Kantonen. Die Ansätze (eingelesen per 31.1.2013) betragen im Einzelnen:

Kantone Steuer vom Kapital
Vom einbezahlten Grund- oder Stammkapital, den offenen und jenen stillen Reserven, die im Falle der ordentlichen Gewinnbesteuerung aus versteuertem Gewinn gebildet worden wären
Kanton Gemeinde
einfache Steuer ‰ jährliches Vielfaches
einfache
Steuer ‰
jährliches Vielfaches
AG 0,1,
mind. 500 Fr.
 ja Anteil
AI 0,01 – 0,06, mind. 500 Fr.  nein Anteil
AR 0,15,
mind. 300 Fr.
 ja Es wird ein fester Zuschlag des Vierfachen der einfachen Kantonssteuer auf dem Ertrag der Gewinn- und Kapitalsteuer erhoben. Anteil
BE 0,05 – 0,20  nein 0,05 – 0,20 nein
BL 0,1,
mind. 100 Fr.
 nein 0.1 nein
BS 0,5  nein Anteil
FR 0,17 – 0,08, minimum 170 Fr.  oui Les communes perçoivent l’impôt normalement en pour-cent de l’impôt cantonal. oui
GE
L’impôt sur le capital est déduit du montant de l’impôt sur le bénéfice.La réduction ne peut excéder 8’500 fr.
0,3  oui 0,3 oui
GL 0,05,
mind. 500 Fr.
 nein kein Anteil
GR 0,05,
mind. 300 Fr.
 nein Anteil
JU 0,15 – 0,05, mind. 200 Fr.  non 0,15 – 0,05,
mind. 200 Fr.
non
LU 0,01,
mind. 500 Fr.
 nein Anteil
NE 0,005  non 0,005 non
NW 0,1,
mind. 500 Fr.
 nein Anteil
OW 0,01,
mind. 500 Fr.
 nein Anteil
SG 0,01,
mind. 300 Fr.
 ja Zuschlag 220%
SH 0,025,
mind. 100 Fr.
 ja 0.025,
mind. 100 Fr.
ja
SO 0,2 – 0,05, mind. 200 Fr.  nein Die Einwohnergemeinden erheben die Steuer in Prozenten der Kantonssteuer. nein
SZ
Anstelle der Gewinnsteuer wird eine Minimalsteuer entrichtet, wenn diese die berechnete Gewinnsteuer übersteigt. Die Minimalsteuer wird nach den Eigenmitteln bemessen.
0,025,
mind. 100 Fr.
 ja Die Einwohnergemeinden erheben die Steuer in Prozenten der Kantonssteuer. ja
TG 0,01,
mind. 300 Fr.
 ja 0,01,
mind. 300 Fr.
ja
TI 0,15, minimum 500 Fr.  no 0,15 si
UR 0,01,
mind. 500 Fr.
 ja
VD 0,75  oui 0,75 oui
VS 0,1  non 0,1 non
ZG 0,02,
mind. 250 Fr.
 ja Die Einwohnergemeinden erheben die Steuer in Prozenten der Kantonssteuer. ja
ZH 0,15  ja Die Einwohnergemeinden erheben die Steuer in Prozenten der Kantonssteuer. ja

 

Bund Steuer vom
Beteiligungs
gewinn
Steuer vom Kapital
Vom einbezahlten Grund- oder Stammkapital, den offenen und jenen stillen Reserven, die im Falle der ordentlichen Gewinnbesteuerung aus versteuertem Gewinn gebildet worden wären.
ermässigt bis zu 100% keine Steuer

 

Das Dokument der ESTV vom 1.11.2012 enthält weitere Details zur Holdingbesteuerung.