ESTV: Ansätze 2014 der Gewinn- und Kapitalsteuern für juristische Personen

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zeigt in einer Zusammenstellung die aktuellen Ansätze der Gewinn- und Kapitalsteuern für juristische Personen in den einzelnen Kantonen.

Gewinnsteuer

Die einfachen Ansätze (eingelesen per 14.1.2014) der Gewinnsteuer für juristische Personen betragen:

A. Proportionale Steuer vom Reingewinn

Kantone …. Proportionale Steuer vom Reingewinn
AR In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden.
Kein jährliches Vielfaches.
6% 
Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, welche vor dem 1.1.2008 Steuererleichterung gewährt wurde, beträgt während der Dauer der Steuererleichterung die einfache Steuer 1,85% vom steuerbaren Reingewinn.
AI In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden. 8% 
BE In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden. 1.55% auf 20% des steuerbaren Reingewinns, mind. jedoch auf CHF 10’000.
3.1% auf die weiteren CHF 50’000 Reingewinn
4.6% auf den übrigen Reingewinn
GE In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden. 10%
GL In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden. 9%
GR In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden. 5,5%
JU In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden. 3.6% [1]
LU In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden. 1,5% des steuerbaren Reingewinns
NW In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden.
Kein jährliches Vielfaches.
6%
OW  In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden.
Kein jährliches Vielfaches.
6%
SG In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden. 3,75%
SH In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden. 5%
SZ In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden. 2,25% des steuerbaren Reingewinns.
Anstelle der Gewinnsteuer wird eine Minimalsteuer entrichtet, wenn diese die berechnete Gewinnsteuer übersteigt. Die Minimalsteuer wird nach dem Eigenkapital bemessen.
TG In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden. 4%
TI In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden.
Kein jährliches Vielfaches.
9%
UR In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden. 4,2%
VD In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden. 9,5%
ZG In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden. Einfacher Ansatz
3% für die ersten CHF 100’000,
6% für den CHF 100’000 übersteigenden Gewinn.
ZH In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden. 8%

.

Bund Proportionale Steuer vom Reingewinn
 In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden.
Kein jährliches Vielfaches.
8,5%

 

B. Progressive Steuer vom Reingewinn

Kantone Progressive Steuer vom Reingewinn
AG In der Bemessungsperiode
bezahlte Steuern können abgezogen werden.
6% auf den ersten 150‘000 Fr
9% auf dem übrigen Reingewinn
Mindeststeuer:
Sie beträgt als einfache (100%ige) Staatssteuer
für Kapitalgesellschaften 500 Fr.
für Genossenschaften 100 Fr.
BL In der Bemessungsperiode
bezahlte Steuern können abgezogen werden.
Kein jährliches Vielfaches.
6% auf den ersten 100’000 Fr. des Reingewinns
12% auf dem verbleibenden Reinertrag
FR Les impôts payés dans la période
de calcul peuvent être déduits.
8,5% lorsque le bénéfice total n’excède pas 50’000 fr.
4,20% sur les premiers 25’000 fr.
12,80% sur les 25’000 fr. suivants
NE Les impôts payés dans la période
de calcul peuvent être déduits.
6% sur les premiers 10’000 fr.
8.66% sur les 30’000 fr. suivants
[2]
8% sur le bénéfice supérieur à 40’000 fr.
SO In der Bemessungsperiode
bezahlte Steuern können abgezogen werden.
5% auf den ersten 100‘000 Fr.
8,5% auf dem verbleibenden Reingewinn
VS Les impôts payés dans la période
de calcul peuvent être déduits.
Pas de multiple annuel.
3,0% jusqu’à concurrence de 150’000 fr.
9,5% de 100’001 fr. et plus

 

C. Mehrstufentarife nach Ertragsintensität

Kanton Mehrstufentarife nach Ertragsintensität 
BS In der Bemessungsperiode bezahlte Steuern können abgezogen werden.
Kein jährliches Vielfaches.
9% Grundsteuer zusätzlich so viele Prozente des steuerbaren Reingewinnes, als dieser Prozente des steuerbaren Kapitals zu Beginn der Steuerperiode ausmacht. Maximum 20%

 

Kapitalsteuern

Die einfachen Ansätze der Kapitalsteuer für juristische Personen (eingelesen per 14.1.2014) betragen:

A. Proportionale Steuer

Kantone …. Proportionale Steuer
AG Die Gewinnsteuer wird an die Kapitalsteuer angerechnet. 1.25‰
für Kapitalgesellschaften mindestens CHF 500
für Genossenschaften mindestens CHF 100
AR 0.1‰
mindestens CHF 300
AI Die Gewinnsteuer wird an die Kapitalsteuer angerechnet. 0.5‰
mindestens CHF 500
BE Die Gewinnsteuer wird an die Kapitalsteuer angerechnet. 0.3‰
BL Die Gewinnsteuer wird an die Kapitalsteuer angerechnet.
Kein jährliches Vielfaches.
1.0‰
BS Kein jährliches Vielfaches. 5.25‰
FR 1.6‰
GE L’impôt sur le capital est déduit du montant de l’impôt sur le bénéfice.
La réduction ne peut excé-der 8 500 fr.
1.8‰
2,0‰ pour les sociétés et coopératives n’ayant pas de bénéfice imposable
GL 2.0‰
JU 0.75‰
LU 0.5‰ vom steuerbaren Kapital
NE Die Gewinnsteuer wird an die Kapitalsteuer angerechnet.
Kein jährliches Vielfaches.
2,5‰
NW 0.1‰
mindestens CHF 500
OW Kein jährliches Vielfaches. 2.0‰
mindestens CHF 500
SG Die Gewinnsteuer wird an die Kapitalsteuer angerechnet. 0.2‰
SH 1.0‰
SO Die Gewinnsteuer wird an die Kapitalsteuer angerechnet. 0.8‰
SZ 0.4‰ (Minimalsteuer) vom massgebenden Eigenkapital
TG Die Gewinnsteuer wird an die Kapitalsteuer angerechnet. 0.3‰
mindestens CHF 100
TI Kein jährliches Vielfaches. 1.5‰
UR Maximal 2.4‰ und minimal 0.01‰
VD Die Gewinnsteuer wird an die Kapitalsteuer angerechnet. 0.3‰
VS Pas de multiple annuel. 1.0‰ jusqu‘ à 500’000 fr.
2.5‰ pour 500’001 fr. et plus
ZG 0.5‰
ZH 0.75‰

 

Bund Proportionale Steuer vom Reingewinn
Keine Steuer/Pas d’impôt

 

B. Progressive Steuer

Kanton Progressive Steuer
 GR Der Grosse Rat setzt jährlich den Steuerfuss
in Prozenten der einfachen Kantonssteuer fest.
Mindestansatz 2.3‰
Höchstansatz 2.5‰

 

Weitere Details zur Besteuerung von Holding- und Beteiligungsgesellschaften sowie Domizil- und Verwaltunsgesellschaften siehe ausführliches Dokument der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).

 


[1] 2013: 4.0%

[2] 2013: 10% sur les 10’000 fr. suivantes

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