Ergänzende Fachempfehlung FER 31 definitiv verabschiedet – in Kraft per 1.1.2015

Die Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung Swiss GAAP FER hat die ergänzende Fachempfehlung für kotierte Publikumsgesellschaften definitiv verabschiedet. Insgesamt haben 34 Unternehmen sowie Personen die Gelegenheit der Vernehmlassung ergriffen, um zur „Ergänzenden Fachempfehlung für kotierte Publikumsgesellschaften“ Stellung zu nehmen. Nach Analyse der eingegangenen Kommentare hat die Fachkommission für Empfehlungen zur Rechnungslegung (Swiss GAAP FER) den Entwurf noch einmal geprüft, in Teilen angepasst und dann verabschiedet, wie die Stiftung in einer Medienmitteilung schreibt. Man sei zuversichtlich, eine angemessene Lösung für die kontroversen Fragen gefunden zu haben. Die Stellungnahmen enthielten neben generellen Zustimmungen für den neuen Standard denn auch eine ganze Reihe von Vorbehalten.

Segmentberichterstattung gesehen als Kernanliegen der Offenlegung…

Wie die Swiss Financial Analysts Association SFAA in ihrer Stellungnahme schreibt, handelt es sich beim neuen Swiss GAAP FER Standard 31 um eine “pragmatische” Lösung. Zudem sei die Segmentberichterstattung ein wichtiger Bestandteil für die Analyse der operativen Entwicklung eines Unternehmens. Für die SWX Swiss Exchange AG stellt die Segmentberichterstattung sogar ein „Kernanliegen“ des Standards dar.

Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) anerkennt laut Stellungnahme grundsätzlich, dass für kotierte Publikumsgesellschaften hinsichtlich der Offenlegungspflichten zusätzliche Anforderungen bestehen. Allerdings solle man es bei der Segmentberichterstattung beim Status Quo belassen.

Für den Schweizer Verband für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen veb greift der Standard zu kurz, wie es in einer Antwort zu den Vernehmlassungsfragen heisst. Wichtige Themenfelder wie Leasingverhältnisse, Impairment-Tests oder die Behandlung von assoziierten Gesellschaften und Joint Ventures regle der Standard nach wie vor nicht.

…oder als Gefahr wegen der Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen

Geäussert zum Swiss GAAP FER 31 hat sich auch eine Reihe von börsenkotierten Unternehmen. Die direkt vom neuen Standard betroffenen Firmen monieren, dass man mit einer Segmentberichterstattung allzu viele Geschäftsdetails preisgeben müsse (Vetropack Holding AG). Auf diese Weise werde beispielsweise die Preisgestaltung sowie die Margensituation ersichtlich (Kardex AG). Risiken in diese Richtung sieht auch der Fleischverarbeiter Bell, sogar konkrete Wettbewerbsnachteile befürchtet die Crealogix Holding AG. Durch die Offenlegung detaillierter Zahlen zu den einzelnen Segmenten ist in der Praxis die Bewahrung von Geschäftsgeheimnissen nicht mehr gewährleistet, was gar geschäftsschädigende Wirkung entfalten kann, begründet die Gurit Holding AG ihr Nein für eine entsprechende Berichterstattung. Auch führe der zusätzliche Standard dazu, dass neben Swiss GAAP FER und Kern-FER eine weitere Anwendergruppe geschaffen werde (Conzzeta AG).

Keine grundsätzliche Ablehnung erfährt der neue Standard bei der Swatch Group. Allerdings sollte eine Ergebnisrechnung nicht zwingend verlangt werden können, wie das Unternehmen in der Stellungnahme schreibt. Tatsächlich kann laut Endfassung des Standards „in begründeten Fällen“ auf den Ausweis der Segmentergebnisse verzichtet werden. Die Begründungen für den Verzicht (z.B. Wettbewerbsnachteile gegenüber der Konkurrenz) sind jedoch im Anhang aufzuführen.

Vorzeitige Anwendung möglich – in Kraft 1.1.2015

Im Zentrum des neuen FER-Standards stehen wichtige Fragen der Offenlegung. Diese Themen sind aus Sicht der Fachkommission vor allem für kotierte Unternehmen wesentlich. Ziel ist es, das Verständnis der Jahres- oder Konzernrechnung bei externen Empfängern zu verbessern. Damit soll die ergänzende Fachempfehlung dazu beitragen, die Aussagekraft dieser Abschlüsse zu erhöhen, wie es in der Mitteilung der Stiftung weiter heisst. Dabei werde auf Besonderheiten im Sinne der öffentlichen Rechenschaftspflicht und der dadurch erhöhten Anforderungen an Transparenz sowie die internationale Vergleichbarkeit eingegangen. Die ergänzende Fachempfehlung für kotierte Unternehmen wird auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt, wobei eine Anwendung vor diesem Datum erlaubt ist, wie die Stiftung in der Medienmitteilung schreibt. Die verabschiedete ergänzende Fachempfehlung werde als FER 31 in die Swiss GAAP FER integriert.

Weitere Links:
Swiss GAAP FER 31: http://www.fer.ch/fileadmin/downloads/news/FER_31_d_18_1_13.pdf

Insgesamt 21 der 34 Stellungsnahmen zum neuen FER-Standard hat die Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung veröffentlicht. Es handelt sich um Stellungnahmen ohne Vertraulichkeitsvermerk:
http://www.fer.ch/inhalt/fachempfehlungen/allgemeines/abgeschlossene-projekte.html

 

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