Die Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2013 erfahren keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Ebenfalls keine Anpassungen ergeben sich bei den Ansätzen für die Bewertung von Naturalbezügen, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) in einer Mitteilung schreibt. Zudem erfolge aufgrund der negativen Teuerung für das Steuerjahr 2013 bei den Auswirkungen der kalten Progression kein Ausgleich.
Quelle: ESTV, Rundschreiben 2-100-D-2012-d