Verordnung zur Unternehmens-Identifikationsnummer folgt am 1.4.2011

Die Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDV) tritt am 1. April 2011 in Kraft. Bereits seit dem 1. Januar 2011 gilt das Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG). Auf Basis von Gesetz und Verordnung wird jedem Unternehmen in der Schweiz eine eindeutige und Ämter übergreifende Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) zugeordnet. Die einheitliche Identifikationsnummer wird in der gesamten Schweiz gelten.

Neun Ziffern plus Kürzel der jeweiligen Behörde

Die neue Nummer wird schrittweise sämtliche aktuell in der öffentlichen Verwaltung verwendeten Identifikations-nummern für Unternehmen ersetzten wie etwa die 6-Stellige MWST-Nummer oder die Handelsregisternummer. In einem ersten Schritt sollen die MWST-Nummern und die anderen Referenznummern der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) abgelöst werden.

Die neue Nummer besteht aus 9 Ziffern (z.B. CHE-123.456.789), wobei für die Zuordnung zum Bereich Mehrwertsteuer der Zusatz „MWST“ angehängt wird (z.B. CHE-123.456.789. MWST). Im Umgang mit anderen Behörden ändert sich entsprechend der Zusatz (z.B. CHE-123.456.789. AHV).

Übergangsfristen für organisatorische Anpassungen 

Die Hauptabteilung Mehrwertsteuer der ESTV wird für eine Übergangsfrist (bis Ende 2013) beide Nummern akzeptieren, danach gilt dann nur noch die UID-Nummer. Ab spätestens 2015 wird die UID in der Bundesverwaltung sowie in den kantonalen und kommunalen Verwaltungen Verwendung finden. Ziel des neuen Gesetzes ist es, den Datenaustausch zwischen Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung zu erleichtern und eine administrative Entlastung zu erreichen. Basis des Datenaustauschs bildet das teilweise öffentlich zugänglicheUID-Register (Inbetriebnahme am 11. Januar 2011).

Nicht zu verwechseln mit der UID in der EU!

Die neue Schweizer UID-Nummer ist nicht zu verwechseln mit der Umsatzsteuer-Identifikations-nummer (Abkürzung in der EU: UID-Nummer). Mit der EU-Nummer sind neben statistischen auch spezielle steuerliche Sachverhalte verbunden (z.B. Verrechnung von Dienstleistungen an Unternehmer).

Anpassung des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG)

Die Einführung der UID bedingt eine Anpassung des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG). Neu sollen in der Schweiz zu registrierende Unternehmen, die mehrwertsteuerpflichtige Leistungen erbringen, eine UID erhalten. Die Nummer ist dann als Hinweis einer Mehrwertsteuerregistrierung in der Schweiz auf den Rechnungen des steuerpflichtigen Unternehmens zu erwähnen.

Abwarten bis zur Klärung offener Fragen

Bei Unternehmen, für die in der Schweiz bereits eine Mehrwertsteuerregistrierung besteht, sind allerdings noch Fragen offen. Ist auf der Rechnung zusätzlich zur MWST-Nummer die UID aufzuführen? Wie muss der Hinweis über einen Registereintrag auf der Rechnung erfolgen? Welche Anpassungen sind bei Buchhaltungssystemen und bei der Informatik erforderlich? Antworten auf solche Fragen und weitere Details zur Umsetzung werden von der Steuerverwaltung im Verlaufe des ersten Quartals erwartet. Fachexperten raten denn auch, Anpassungen in der Informatik und bei Rechnungsformularen oder Dokumenten wenn immer möglich erst per Anfang 2012 vorzunehmen, denn bis dahin sollten alle Unklarheiten ausgeräumt sein.

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