IAS/IFRS, IASB, SIC/IFRIC, EFRAG, ARC – Was die Kürzel bedeuten

Wir befinden uns immer auf dem letzten Stand des Irrtums. So oder ähnlich deutet man in den Naturwissenschaften den Umstand, dass heute gültige Wahrheiten morgen veraltet sein können. Ähnlich verhält es sich mit den internationalen Rechnungslegungsnormen. Technischer Fortschritt, Globalisierung, die Entstehung grösserer politischer und wirtschaftlicher Einheiten oder die jüngste Finanzkrise erfordern eine Anpassung der Standards an neue Gegebenheiten.

Neu Bezeichnung nach der Restrukturierung von 2001

Zentrales Gremium für die Herausgabe von Normen im Rahmen der International Financial Reporting Standards (IFRS) ist das International Accounting Standard Board (IASB). Das international zusammengesetzte Gremium umfasst 14 Mitglieder, die vom International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF) ernannt werden. Bis zur Restrukturierung im Jahr 2001 trugen die Normen die Bezeichnung International Accounting Standards (IAS). Statt von IAS spricht man heute von IFRS, seit 2001 werden die neuen IAS mit der Abkürzung IFRS versehen. Teilbereiche der Rechnungslegung, die einer Vorschrift bedürfen, deren Interpretationsspielraum bei der Anwendung jedoch relativ breit ist, wurden vor dem Jahr 2001 vom Standing Interpretation Committee (SIC) betreut. Diese Funktion übernahm später das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), in dem 12 Mitglieder die Standards im Sinne einer konformen Rechnungslegung interpretieren.

EU bringt ihr politisches und wirtschaftliches Gewicht ein

Eine Expertengruppe, die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), vertritt beim IASB die Interessen der europäischen Staaten. Die EFRAG berät die Europäische Kommission in technischen Belangen zur Rechnungslegung. Dieses Gremium empfiehlt beispielsweise, ob ein vom IASB verabschiedeter Standard anzunehmen oder abzulehnen sei. Begründen muss die Europäische Kommission ihren Entscheid gegenüber dem Accounting Regulatory Committee(ARC), in dem alle europäischen Mitgliedstaaten vertreten sind. Damit nicht die Gefahr besteht, dass die europäischen Staaten in Sachen Rechnungslegung ein Sonderzüglein fahren, wird ein Standard entweder in der Fassung des IASB übernommen oder verworfen. Mit dem Vorgehen ist Gewähr geboten, dass sich die Standards zu einem Regelwerk entwickeln, das weltweit Anwendung findet.

Auslegung der Standards durch die EU finden Sie hier.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *