Verrechnungspreise – Preisbestimmung ohne Markt

Verrechnungspreise sind Wertansätze für innerbetrieblich erstellte Leistungen (z.B. Zwischenprodukte), die von anderen Gesellschaften oder Bereichen bezogen werden. Synonyme Begriffe sind der Lenk-, Bereichsabgabe-, Knappheits- oder Transferpreis. Ein Verrechnungspreis bezweckt eine Verhaltenssteuerung und die Optimierung strategischer und steuerpolitischer Ziele. Bei dezentralen Organisationsstrukturen lassen sich Verrechnungspreise intern (z.B. in Cost Centers) oder extern (zwischen Tochtergesellschaften) festlegen. Ein korrekter Ansatz für innerbetriebliche Leistungen wären Marktpreise. „If the market price exist (or can be approximated), use it.“ Doch für sehr spezifische Zwischenprodukte eines Unternehmens gibt es schlicht keinen Marktpreis. Neben der Erfolgsermittlung pro Bereich stellen Verrechnungspreise die Koordination im Sinne der Zentrale sicher. Ein Nachteil besteht nun darin, dass sich solche Lenkungs- oder Transferpreise im Hinblick auf eine Bereichsgewinnmaximierung zu Ungunsten der Konzernzentrale festsetzen lassen.

Grenzüberschreitende Steueroptimierung

Ein weiteres Problem bei Abwicklung über Ländergrenzen hinweg ist die Ausnützung unterschiedlicher Steuersätze zwecks Verschiebung von Gewinnen. Ein Unternehmen kann beispielsweise über die Festsetzung bestimmter Verrechnungspreise Gewinne von einem Hochsteuerland in ein Land mit tieferem Steuersatz verschieben, was in Zeiten der Globalisierung natürlich verlockend ist. Nach Schätzungen der OECD machen konzerninterne Liefer- und Bezugstransfers von Waren rund 60 Prozent des weltweiten Handels aus. Gemäss OECD-Richtlinien müssen die Transferpreise jedoch einem Fremdvergleich standhalten.

Den richtigen Transferpreis…

In der Praxis am häufigsten Verwendung finden kostenorientierte Transferpreise. Zum Einsatz gelangt die Verrechnung zu Standardkosten oder Vollkosten (oft verwendet), aber auch zu Istkosten (selten verwendet) und zu Grenzkosten. Bei der Wahl der Verrechnungspreise zu Vollkosten erhält der leistende Bereich die Kosten vergütet und der beziehende Bereich realisiert den Gewinn. Werden dagegen Grenzkosten zu Grunde gelegt, wird die beziehende Gesellschaft begünstigt, während die liefernde Gesellschaft das Verlustrisiko trägt. Bei Standardkosten trägt der liefernde Bereich das Risiko von Kostenabweichungen. In diesem Spannungsfeld muss ein Unternehmen den passenden Transferpreis finden, wobei zwischen dem Bedürfnis nach Autonomie der dezentralen Einheiten und dem Anspruch auf eine möglichst umfassende Informationsbasis bei der Zentrale ein Mittelweg gefunden werden muss. Die Zentrale kann deshalb Prinzipien und Rahmenbedingungen bei der Handhabung der Transferpreise festlegen – mit zusätzlicher Genehmigungspflicht. Trotz verschiedener Lösungsansätze, welche bei den Transferpreisen eine Marktsituation abbilden sollen, muss man sich immer eines vor Augen halten: Den richtigen Transferpreis gibt es nicht.

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