Die Erhöhung der gesetzlichen Steuersätze bedingt auch eine entsprechende Anpassung der Saldosteuersätze. Die Saldosteuersätze werden so berechnet, dass die Steuerschuld prozentual gleich zunimmt wie bei einer nach der effektiven Methode (Steuer auf dem Umsatz mit Vorsteuerabzug) abrechnenden steuerpflichtigen Person. Die mit Saldosteuersätzen abrechnenden steuerpflichtigen Personen sind bezüglich Erhöhung der Steuerschuld jenen Steuerpflichtigen gleichgestellt, die effektiv abrechnen, wie die Eidgenössische Steuerverwaltung in ihrer Mitteilung (605.525.19 – MWST-Info 19 Steuersatzerhöhung per 1. Januar 2011) schreibt.
Die Saldosteuersätze ändern sich teilweise auf den 01.01.2011:
Infolge der Steuersatzerhöhung werden zudem die in Artikel 37 Absatz 1 MWSTG aufgeführten Frankenbeträge entsprechend angehoben:
- Umsatzlimite für die Anwendung der Saldosteuersatzmethode neu CHF 5‘020‘000 (alt: CHF 5‘000‘000)
- Steuerlimite für die Anwendung der Saldosteuersatzmethode neu CHF 100‘000 (alt: CHF 109‘000)
Multiplikatoren
Die Multiplikatoren für die Berechnung der MWST bei Bruttobeträgen (Umsatz inkl. Steuer) ändern sich durch die Steuersatzerhöhung ebenfalls:
Gesetzliche Steuersätze der Mehrwertsteuer ab 01.01.2011:


