Ausschüttungsreigen der Unternehmen mittels Reserven aus Kapitaleinlage

Der Wechsel vom Nennwert- zum Kapitaleinlageprinzip mag zwar unscheinbar klingen, doch die im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II erfolgten Änderungen haben es in sich. Kaum ist das neue Kapitaleinlageprinzip seit dem 1.1.2011in Kraft, haben zahlreiche Unternehmen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) die Höhe der Kapitaleinlagen gemeldet. Aufgrund von Vorprüfungen der ESTV und von Meldungen der Gesellschaften sind bei Unternehmen in der Schweiz zur zurzeit Kapitaleinlagen in der Höhe von gegen 200 Milliarden CHF erfasst, wie die ESTV in einer Medienmitteilung schreibt. Diese könnten über mehrere Jahre verteilt steuerfrei zurückbezahlt werden. Für das Jahr 2011 hätten  bisher mehrere Gesellschaften in Jahresberichten oder Medienmitteilungen steuerbefreite Rückzahlungen im Umfang von rund 8 Milliarden CHF angekündigt.

Überschuss in der Mehrwertsteuer vermindert – Erholung ab 2012

Die ESTV rechne damit, dass die steuerbefeiten Rückzahlungen den Überschuss bei der Verrechnungssteuer im Jahr 2011 um schätzungsweise 1.2 Milliarden CHF vermindern werde. Ab 2012 sei wieder von einer Verringerung der Mindererträge auszugehen. Gemäss neuem Prinzip wird die Rückzahlung von Kapitaleinlagen ins Privatvermögen gleich behandelt wie die Nennwertrückzahlung. Die Rückzahlung solcher einbezahlter Reserven (d.h. der Agios), die nach dem 31.12.1996 getätigt wurden, erfolgt ohne Erhebung von Einkommens- und Verrechnungssteuer.

Beispiel Julius Bär: Dividendenausschüttung von rund 124 Millionen

Zu den Unternehmen, die von den neuen Möglichkeiten des Kapitalanlageprinzips Gebrauch machen gehört auch die Julius Bär Gruppe. Der Verwaltungsrat der Bank will der Ordentlichen Generalversammlung beantragen, für das Geschäftsjahr 2010 pro Namenaktie eine Ausschüttung von 0.60 CHF vollständig aus der ebenfalls genehmigten Bilanzposition „Reserven aus Kapitaleinlagen“ vorzunehmen, wie Julius Bär in einer Mitteilung schreibt. Eine entsprechende Genehmigung der ESTV liege vor. Gemäss Angaben des Unternehmens wird die Dividendenausschüttung rund 124 Mio. CHF betragen.

Bis Ende Februar haben laut Angaben der ESTV über 110 Unternehmen vom den neuen Möglichkeiten des Kapitaleinlageprinzips Gebrauch gemacht. Darunter befinden sich viele börsenkotierte Unternehmen.

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