ESTV: Ansätze 2013 der Steuerfüsse von Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern für juristische Personen

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zeigt in einer Zusammenstellung die Steuerfüsse für die Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern in den einzelnen Kantonshauptorten. Die einfachen Ansätze (eingelesen per 31.1.2013) betragen:

Vielfaches der einfachen Ansätze pro 2012

Kantons-
hauptorte
Kantonssteuer……….Gemeindesteuer……………..Kirchensteuer
In der Regel beziehen sich die Prozentzahlen, resp. die Vielfachen auf die einfache Steuer.
Aarau (AG) 114%, in % oder
‰ des steuer-
baren Gewinnes oder Kapitals.
Der Kanton erhebt für die Gemeinde einen Zuschlag von 99% und für die Kirchgemeinde einen Zuschlag von 10,5% (insgesamt 209,5%).
Altdorf (UR)

  • Gewinnsteuer
  • Kapitalsteuer
  • 100%
  • Der Kanton erhebt keine Kapitalsteuer.
  • 99%
  • 0,001‰
  • 94,016
  • In der Gemeindesteuer enthalten.
Appenzell (AI) Kein Vielfaches Kein kommunales Vielfaches. Die im Gesetz festgesetzten Sätze stellen einen Gesamtsatz dar und die Erträge werden zwischen Kanton, Gemeinde und ggf. Kirchgemeinde aufgeteilt.
Basel (BS) Kein Vielfaches Kein kommunales Vielfaches. Die im Gesetz festgesetzten Sätze stellen einen Gesamtsatz dar und die Erträge werden zwischen Kanton, Gemeinde und ggf. Kirchgemeinde aufgeteilt.
Bellinzona (TI) Kein Vielfaches 95%
Bern 3,06 1,54 0,1919
Chur (GR) 100% Der Kanton erhebt für die Gemeinde einen Zuschlag von 99% und für die Kirchgemeinde einen Zuschlag von 10,5% (insgesamt 209,5%).
Delémont (JU) 2,85 1,95 8,1%, sur 80% de l’impôt simple.
Frauenfeld (TG) 117% 146% 16%
Fribourg 100% 77,3% 10%
Genève

  • Bénéfice
  • Capital
  • 188,5%, en plus, péréquation intercommunale de 44,5% sur 20% du montant de l’impôt simple.
  • 177,5%, en % de l’impôt communal
  • 45,5%, sur 80% de l’impôt simple.
  • 45,5%, en plus, péréquation intercommunale de 44,5% sur 20% du montant de l’impôt simple.
Glarus 56% 60% 8,47%
Herisau (AR)

  • Gewinnsteuer
  • Kapitalsteuer
  • Kein Vielfaches
  • 3,0
  • Kein kommunales Vielfaches. Die im Gesetz festgesetzten Sätze stellen einen Gesamtsatz dar und die Erträge werden zwischen Kanton, Gemeinde und ggf. Kirchgemeinde aufgeteilt.
  • 4,0
Liestal (BL)

  • Gewinnsteuer
  • Kapitalsteuer
  • Kein Vielfaches
  • Kein Vielfaches
  • 5,0%, inkl. 10% Finanzausgleichssteuer zu Gunsten der Kirchgemeinden.
  • 2,75‰, inkl. 10% Finanzausgleichssteuer zu Gunsten der Kirchgemeinden.
  • 5%
  • 5%
Luzern 1,50 1,75 0,25
Lausanne (VD) 154,5% 79%
Neuchâtel Kein Vielfaches Kein Vielfaches
Sarnen (OW) Kein Vielfaches Kein kommunales Vielfaches. Die im Gesetz festgesetzten Sätze stellen einen Gesamtsatz dar und die Erträge werden zwischen Kanton, Gemeinde und ggf. Kirchgemeinde aufgeteilt.
Schaffhausen 112% 98%
Schwyz 120% 195% 28%
Sion (VS) Pas de multiple Pas de multiple 3%, en % de l’impôt communal
Solothurn 114%, inkl. 2% Bausteuerzuschlag. 115%
Stans (NW) Kein Vielfaches Kein kommunales Vielfaches. Die im Gesetz festgesetzten Sätze stellen einen Gesamtsatz dar und die Erträge werden zwischen Kanton, Gemeinde und ggf. Kirchgemeinde aufgeteilt.
St. Gallen 1,05% Der Kanton erhebt für die Gemeinden und Kirchgemeinden einen festen Zuschlag von 220% der einfachen Steuer.
Zug 82% 60% 6,821%
Zürich 100% 119% 10,54%

 

Das Dokument „Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen“ der ESTV enthält weitere Details.

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