IFRS 8 regelt die Segmentberichterstattung (vor 2009 IAS 14). Der Standard definiert bestimmte Bedingungen, nach dem bei einem Unternehmen die Berichterstattung über die Segmente zu erfolgen hat. Allerdings sind Unternehmen in der Ausgestaltung dann wieder frei, beispielsweise mit der Wahl einer Gliederung nach Funktionsbereichen oder Divisionen. Zudem sind entsprechende Segmentinformationen bereit zu stellen. Ein operatives Segment muss als Teilbereich folgende drei Grundbedingungen erfüllen:
- Aus den Geschäftsaktivitäten eines Segmentes erfolgen Erlöse und Aufwendungen.
- Die operative Ergebnisverantwortung muss durch einen so genannten Chief Operating Decision Maker gewährleistet sein (inklusive Überwachung von Performance und Ressourcenallokation).
- Finanzwirtschaftliche Daten sind pro Segment auszuweisen.
Eine organisatorische Komponente, welche die Definition erfüllt, muss gesondert Bericht erstatten, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
- Der Segmenterlös macht inklusive Innenumsätze mindestens 10% der Erlöse aller operativen Teilbereiche aus.
- Der absolute Betrag seines ausgewiesenen Gewinns oder Verlusts entspricht mindestens 10% des höheren der beiden nachfolgend genannten absoluten Werte:
- des zusammengefassten ausgewiesenen Gewinns aller Geschäftssegmente, die keinen Verlust gemeldet haben.
- des zusammengefassten ausgewiesenen Verlusts aller Geschäftssegmente, die einen Verlust gemeldet haben.
- Auf das Segmentvermögen entfällt mindestens 10% des Gesamtvermögens aller Segmente.
Organisatorische Einheiten, die die Grenze von 10% nicht erreichen, können zusammengefasst werden unter der Voraussetzung, dass sie wirtschaftlich vergleichbar sind und ähnliche Produkte, Kundengruppen und Vertriebswege aufweisen.
Betragen die Erlöse aller Segmente weniger als 75% des Gesamterlöses, sind weitere Teilbereiche zu bilden, bis die Grenze erreicht ist.
Zu den gemäss Standard erforderlichen allgemeinen Informationen gehören zudem die Kriterien, die zur Bildung berichtspflichtiger Segmente herangezogen wurden sowie die Tätigkeiten der Segmente. Zu den relevanten und auszuweisenden Informationen zählen das Segmentergebnis und –vermögen mit Angabe der entsprechenden Bewertungsgrundsätze. Basis der Bewertung bildet die interne Rechnungslegung, da die Segmente aufgrund interner Kriterien gebildet wurden.
Eine Segmentbildung am Beispiel der Münchner Rück finden Sie hier.