Nach intensiven diplomatischen Aktivitäten kommen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit diversen Staaten voran. Die Unterzeichnung des Zusatzabkommens erfolgte für die verschiedenen Länder bereits 2009 und die Genehmigung durch National- und Ständerat im Verlaufe des Jahres 2010. Nun gelangen eine Reihe der Abkommen zur Anwendung.
DBA mit Frankreich in Kraft
Zu den wichtigsten Änderungen des revidierten DBA mit Frankreich zählen vereinfachte Missbrauchsbestimmungen. Zudem werden Kapitalleistungen aus der 2. Säule an in Frankreich ansässige Empfänger künftig durch die Schweiz besteuert, sofern Frankreich sie nicht besteuert. Vorteile des Abkommens mit Frankreich sieht die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) neu auch bei Pensionseinrichtungen. Angewendet wird das Zusatzabkommen zum DBA per 1. Januar 2011.
Dividendenbesteuerung mit Dänemark neu geregelt
Das Protokoll zur Änderung des DBA zwischen der Schweiz und Dänemark ist in Kraft getreten. Neu wird ein generelles Besteuerungsrecht des Quellenstaates von 15 Prozent für Dividenden eingeführt. Befreit bleiben Dividenden von Beteiligungen von mindestens 10 Prozent am Kapital sowie Dividenden von Vorsorgeeinrichtungen der Säulen 1, 2 und 3a. Zudem wurde die Aufnahme einer Schiedsklausel vereinbart. Die Bestimmungen finden Anwendung per 1. Januar 2011, desgleichen jene für den
Informationsaustausch.
Änderung der Mindestbeteiligung für Steuerbefreiung beim DBA mit Luxemburg
Laut Zusatzabkommen zur Änderung des DBA zwischen der Schweiz und Luxemburg wird die Mindestbeteiligung für die Quellensteuerbefreiung bei der Dividendenausschüttung an Muttergesellschaften von 25 auf 10 Prozent gesenkt. Auch bei diesem Land wurde die Aufnahme einer Schiedsklausel vereinbart. Die Bestimmungen kommen per 1. Januar 2011 zur Anwendung.
Abkommen mit 30 Staaten und mit Mitglied des Clubs „Helvetistan“
Der Bundesrat hat Ende letzten Jahres die Botschaften zu sechs weiteren Abkommenverabschiedet und dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt. Die Vereinbarungen betreffen Indien, Deutschland, Kanada, Griechenland, Uruguay und Kasachstan. Nach einer allfälligen Annahme durch National- und Ständerat unterstehen die Abkommen noch dem fakultativen Referendum. In der Regel finden die neuen Bestimmungen ab dem1. Januar des auf das Inkrafttretens folgenden Kalenderjahres Anwendung. Seit dem Bundesratsentscheid vom 13. März 2009 über die Amtshilfe in Steuerfragen hat die Schweiz mit 30 Staaten über die Ausweitung entsprechende Verhandlungen abgeschlossen. Die ersten 10 mit der Amtshilfeklausel nach dem OECD-Standard wurden vom National- und Ständerat in der Sommersession genehmigt.
Eine Liste der Staaten mit Doppelbesteuerungsabkommen finden Sie hier.