An der Fachkommissionssitzung der Swiss GAAP FER vom 17. Juni 2013 wurde die neue FER 26 Vorsorgeeinrichtungen verabschiedet (Rechnungslegung von Vorsorgeeinrichtungen, 2013). Die überarbeitete Fachempfehlung FER 26 tritt per 1. Januar 2014 in Kraft, eine frühzeitige Anwendung ist erlaubt, wie die Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung in einer Mitteilung schreibt. FER 26 Vorsorgeeinrichtungen berücksichtigt die erhöhten Transparenzanforderungen, welche aus den Änderungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und dessen Verordnungen aufgrund der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge per 1. Januar 2012 resultieren. Eine Weisung der Oberaufsichtskommission Beruflichen Vorsorge zum Ausweis der Vermögensverwaltungskosten (OAK BV, W – 02/2013) macht zudem Ergänzungen notwendig.
Das Ziel der Weisung der OAK BV sei es, die Transparenz der Gebühren für Vermögensverwaltung, insbesondere im Bereich der Kollektivanlagen, zu erhöhen. Dabei gelte es unter anderem, die nicht explizit in Rechnung gestellten Kosten in der Betriebsrechnung zu erfassen und im Anhang zu erläutern. Sowohl die Strukturreform als auch die Weisung der OAK BV machten deshalb Ergänzungen der FER 26 im Bereich der Betriebsrechnung (Ziffer 8), des Anhangs (Ziffer 9) und der diesbezüglichen Erläuterungen (Ziffern 17 und 18) notwendig, wie die Stiftung weiter schreibt.
Daneben wurden in der vorliegenden Fassung verschiedene redaktionelle Präzisierungen und Ergänzungen vorgenommen, welche sich seit der ersten Fassung vom 1. Januar 2004 aufgrund der Erfahrungen aus der Praxis ergeben haben. Nach Beratung in der Expertengruppe unter Einbezug der OAK BV und dem Fachausschuss wurde der Entwurf an der Sitzung der Fachkommission vom 17. Juni 2013 verabschiedet.
Einen interessanten Artikel zur Strukturreform in der beruflichen Vorsorge finden Sie hier („KMU Praxis“ der OBT AG).